VW-Skandal betrifft auch CO2-Ausstoß: Welche Rechte haben Autobesitzer?

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Die Abgasaffäre des Volkswagenkonzerns betrifft jetzt auch Ottomotoren: Am 03.11.2015 räumte der Konzern ein, dass die CO2-Werte von 1.4 TSI-Motoren von VW bzw. Audi zu niedrig angegeben worden seien. Dieselmotoren sind ebenfalls betroffen: Bei 1.6- und 2.0-TDI-Motoren soll die Werte ebenfalls zu hoch sein. Insgesamt sollen rund 800.000 Fahrzeuge betroffen sein – die Mehrzahl davon Dieselfahrzeuge.

Die Motoren sollen in folgenden Automodelle eingebaut sein: VW Golf, VW Passat, VW Polo, Audi A1, Audi A3, Skoda Octavia, Seat Leon und Seat Ibiza. Welche konkreten Einzelfahrzeuge betroffen sind, kann – anders als bei der Stickoxid-Problematik des EA 189-Motors – noch nicht einfach im Internet ermittelt werden. Dennoch dürfte der nun „erweiterte“ VW Abgasskandal etliche Autofahrer noch misstrauischer gemacht haben. Denn die Vermutung, dass das eigene Auto nicht ganz den Herstellerangaben entspricht hegen nicht wenige Fahrzeugbesitzer. Denn eine Wurzel des erhöhten CO2-Ausstoßes soll ein erhöhter Spritverbrauch sein.

Ein Mehrverbrauch an Diesel oder Benzin dürfte für zahlreiche PKW-Besitzer ein bekanntes Phänomen sein. Denn in der Praxis mussten nicht wenige Fahrer feststellen, dass sie die Werksangaben zum Diesel- oder Benzinverbrauch ständig überschreiten. Vor dem Hintergrund des Abgasskandals stellt sich für viele Autobesitzer zu Folgefragen: Führt auch beim eigenen Auto ein erhöhter Spritverbrauch zu erhöhten Abgasen?

BGH: Erheblich abweichende Verbrauchswerte müssen Autofahrer nicht einfach hinnehmen

Daran knüpft sich mittlerweile für etliche Dieselbesitzer eine Folgefrage: Kann wegen eines zu hohen CO2-Ausstoßes und eines erhöhten Spritverbrauchs Gewährleistung oder Schadensersatz von den Händlern und Herstellern verlangt werden? Die Rechtsprechung hat sich zu erhöhten Diesel- oder Benzinverbrauch bereits geäußert. Der Bereits 2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Autokäufer vom Vertrag zurücktreten und den PKW zurückgeben kann, wenn das Auto 10% mehr verbraucht als angegeben (Urteil vom 08.05.2007, Aktenzeichen: III ZR 19/05).

Verunsicherte Autokäufer sollten sich nunmehr in rechtliche Beratung begeben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits mehrere tausende Geschädigte des VW-Skandals. Wenn Autokäufer ihre Rechte in der Praxis einfordern wollen, dann sollten sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Dann ist sichergestellt, dass das rechtlich Passende von den Autohändlern und ggf. auch den Autobauern eingefordert wird und auch durchgesetzt wird. Dabei sind jedoch Fristen zu beachten, insbesondere Verjährungsfristen, die ablaufen können.

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.


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