VW-Skandal: Fachanwälte informieren über Rückgabe Diesel-Auto

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Kann der EA 189-Makel wirklich „repariert“ werden. Viele Autofahrer sind skeptisch geworden und wollen sich ihrem VW, Seat, Skoda oder Audi trennen oder das Fahrzeug umtauschen. Stattdessen wollen die Autobesitzer mehr über ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen und ihre Rechte auch einfordern. Immerhin haben sowohl die Verbraucherzentrale Bayern als auch der ADAC den Betroffenen empfohlen, sich zu wehren. Auch ein vom Bundestag in Auftrag gegebenes Gutachten beschäftigt sich mit dem Rücktritt von Autokauf und Schadensersatz.

Da der VW Abgasskandal auch noch recht neue Dieselfahrzeuge betrifft, stehen vielen Autokäufern noch die Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistung verschafft den Käufern eines mangelhaften Autos das Recht, die sofort entweder die Reparatur des bisherigen PKW oder die Lieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeugs zu fordern. Solange es jedoch nicht möglich ist, den Mangel vollständig zu beseitigen, kann der kann der Verkäufer einen „Umtausch“ nicht verweigern. Dies wurde so auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des EuGH und des BGH bestätigt.

Näherrücken der Rückrufaktion verändert Rechtslage

Allerdings wird die Rechtslage nicht lange so vorteilhaft bleiben. Sobald die Autobauer VW, Audi, Skoda oder Seat für das einzelne Fahrzeug eine Reparatur anbieten können, kann der Autohändler es ablehnen, ein neues Fahrzeug zu liefern, weil die Reparatur des EA 189-Makels erheblich kostengünstiger ist. Der Käufer kann dann nicht mehr die Neulieferung eines mangelfreien Modells fordern. Es ist daher gerade für Autobesitzer, die ihre Fahrzeuge noch nicht lange haben, sehr wichtig, umgehend ihre Rechte geltend zu machen. Sobald eine tatsächliche Reparatur des EA 189-Motors durch die Hersteller VW, Audi, Skoda oder Seat möglich ist, kann das Recht auf Nachlieferung eines mangel- und makelfreien Fahrzeugs durch den Händler verweigert werden.

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.


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