VW-Skandal: Ist die Lösung für die Kunden gefunden - oder doch nicht?

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Die Schlagzeilen verkünden, dass das Bundeskraftfahrtamt die von VW präsentierte Lösung für 1.4 TDI- und 2.0 TDI-Kunden genehmigt. Hat der Abgasskandal für die betroffenen Autobesitzer damit ein Ende gefunden? Skeptische Stimmen bezweifeln dies. Und wie sollten sich Fahrzeugbesitzer verhalten, die ihr Auto nachbessern lassen wollen und sich trotzdem nicht dem Risiko der befürchteten Folgeschäden aussetzen wollen?

Vor dem Hintergrund, dass im Abgasskandal immer wieder neue, meist unerfreuliche Tatsachen ans Licht gelangten, herrscht daher eine gewisse Skepsis, dass nun „die“ Lösung gefunden ist. Denn VW hat immer nur dasjenige zugegeben, was zwingend zugeben werden musste. In einem Kommentar auf Spiegel Online wird daher auch die Frage aufgeworfen, ob die Nachbesserung tatsächlich erfolgreich sein kann (mehr hierzu auch in der News vom 26.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de)

Die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamts trifft hierzu keine Aussage. Es prüft ausschließlich, ob die Maßnahme dazu geeignet ist, die Schadstoffwerte einzuhalten. Eine Aussage, ob und inwiefern die Leistung oder Haltbarkeit des Motors leiden, enthält die Behördengenehmigung gerade nicht. Und auch VW schweigt zu diesem Thema. Doch gerade die befürchteten Folgeschäden wie Leistungseinbußen, erhöhter Spritverbrauch oder auch eine geringere Haltbarkeit des Motors bewegen die betroffenen Autofahrer.

Ist der Verjährungsverzicht von VW die Lösung? Nur in sehr wenigen Fällen

VW hat außerdem angekündigt, zunächst auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche zu verzichten. Aus Sicht der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist dies etwas irreführend. Denn es kommt bei einem Verjährungsverzicht bei der Gewährleistung darauf an, dass Händler auf die Verjährung verzichten und nicht VW. Auf einen Verzicht von VW kommt es dann an, wenn das betreffende Fahrzeug direkt bei VW gekauft wurde – doch dies ist eher selten der Fall.

Die rechtlichen „Stolpersteine“ sind im VW Skandal daher noch nicht aus dem Weg geräumt. Geschädigte sollten ihre Rechte für die Hoffnung riskieren, dass sich alles zum Guten wendet. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bereits über 5.000 Geschädigte rät deshalb, sich vor der Nachbesserung rechtlich abzusichern.

Wie können sich Autobesitzer verhalten, die die Nachbesserung abwarten wollen?

Doch nicht jeder betroffene Autobesitzer bereits jetzt rechtlich gegen die Händler vorgehen. Wenn Fahrzeugbesitzer zunächst die Nachbesserung abwarten wollen, empfehlen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Kunden nur unter den folgenden Voraussetzungen die Nachbesserung akzeptieren sollten:

  1. VW oder der Händler übernehmen eine Garantie dafür, dass sämtliche durch Rußbildung und -ablagerung erforderlich werdenden Reparaturen und Servicekosten übernommen werden, ohne einen Kausalitätsnachweis. Dies bedeutet, dass im Falle von möglichen Folgeschäden nicht die Kunden beweisen müssen, dass die Folgeschäden auf der Nachbesserung beruhen. Dies hat einen ganz erheblichen Vorteil, da ansonsten vom Autobesitzer beweisen werden muss, dass der Folgeschaden auf dem Abgasproblem beruht. In der Praxis ist dies eine sehr hohe Hürde!
  2. VW oder der Händler garantieren, dass sich nach der Nachbesserung das Fahrzeug nicht nachteilig verändert, insbesondere kein Leistungsabfall oder erhöhten Kraftstoffverbrauch erfährt. Durch diese Garantie kann sichergestellt werden, dass VW haften muss, falls dies nicht zutrifft. Auch hier sollte eine Beweisregel getroffen werden und die Garantie juristisch wasserdicht formuliert sein.
  3. Die Gewährleistung auf alle motorbezogenen Mängel wird um fünf Jahre oder noch länger verlängert.

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite: www.vw-schaden.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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