VW-Skandal-Rücktritt: ARAG unterliegt in Schiedsgutachterverfahren, keine mangelnde Erfolgsaussicht

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Zahlreiche von der Abgasaffäre betroffene Dieselbesitzer müssen sich derzeit mit einem „Nebenkriegsschauplatz“ befassen: Ihre Rechtsschutzversicherung will keinen Rechtsschutz gewähren, da keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestünden. Insbesondere Kunden der ARAG Rechtsschutzversicherung haben mit dieser Hürde zu kämpfen. Dieser Auffassung haben unabhängige Schiedsgutachter jedoch wiederholt klare Absagen erteilt.

Die Rechtsschutzversicherung ARAG teilte ihren Kunden immer wieder mit, dass dieser im Abgasskandal keine Zusage für Rechtsschutz erhalten werde. Es beständen keine hinreichenden Erfolgsaussichten, so die Versicherung. Dass die Autobesitzer diese Ablehnung nicht einfach hinnehmen sollten, zeigen die ersten Entscheidungen von Schiedsgutachtern.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere tausend VW-Geschädigte vertritt, hat bei der ARAG Rechtsschutzversicherung zahlreiche Deckungsanfragen für Autobesitzer gestellt. Überwiegend lehnt die ARAG Rechtsschutzversicherung die Deckung mit der Begründung ab, es würden keine Erfolgsaussichten bestehen. Daraufhin hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gemäß den Versicherungsbedingungen beantragt, ein Schiedsgutachterverfahren durchzuführen. Die Schiedsgutachter werden von der Rechtsanwaltskammer benannt und entscheidet unabhängig und nach freiem Gewissen über die Erfolgsaussichten.

Nun treffen immer mehr Entscheidungen der Schiedsgutachter ein. Die bislang vorliegenden Entscheidungen fallen zugunsten der Versicherten aus. Die Begründungen der Schiedsgutachter zeigen deutlich, dass der Einwand der ARAG nicht verfängt.

Bereits in der ersten Entscheidung (mehr hierzu in der News vom 08.03.2016 auf der Internetseite www.vw-schaden.de) teilte der Schiedsgutachter die Auffassung der Versicherung allerdings nicht. Stattdessen kommt er zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der zivilrechtlichen Ansprüche gute Erfolgsaussichten beständen. Denn es werde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein merkantiler Minderwert der Fahrzeuge realisieren. Deshalb bestehen gute Aussichten, von VW Schadensersatz zu erlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Schiedsgutachter: ARAG kann sich nicht auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen

Erfreulicherweise bescheinigte der Schiedsgutachter der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft auch eine gründliche Bearbeitung des VW-Komplexes, wie er es selten gesehen habe. So führt der Schiedsgutachter in dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren aus:

„Der Versicherungsnehmer legt eine, wie selten, gründliche und erkennbar erschöpfende Bearbeitung aller für diesen Streitfall relevanten Aspekte vor.“

Damit besteht zumindest gute Möglichkeit, und damit eben auch Erfolgsaussicht, dass die Gerichte in den argumentativ umstrittenen Fragen (Beginn der Verjährungsfrist, Dauer der Gewährleistung, Zurechnung von Tatbestandsmerkmalen zwischen Verkäufer und Hersteller) eine verbraucherfreundliche und damit auch für den Versicherungsnehmer günstige Haltung einnehmen.

„Der außergewöhnliche Sachverhalt, insbesondere die große Tragweite der Manipulation in betrügerischer Absicht, indizieren nach meiner Einschätzung die Erfolgsaussicht.“

Schiedsgutachter: Autobesitzer müssen sich nicht auf Nachbesserung verweisen lassen

Der Schiedsgutachter teilte auch seine Einschätzung mit, dass die Versicherten nicht die Nachbesserung durch VW abwarten müssen. Der Versicherungsschutz ist nicht von der Rückrufaktion abhängig:

„Der Versicherungsnehmer kann nicht darauf verwiesen werden, abzuwarten, seine Ansprüche sind, wenn man den rechtlichen Überlegungen folgt, fällig. Es vermag nicht zu überzeugen, den Versicherungsnehmer darauf zu verweisen, dass der Autohersteller Abhilfe zugesagt hat. Nach zugänglichen Erkenntnisquellen ist derzeit ungewiss, ob und inwieweit der Hersteller überhaupt in der Lage sein wird, ausreichende Abhilfe zu schaffen – und mit welchen Folgen.

Außerdem dürfte es bei dem enormen Vertrauensverlust bleiben. Dieser wird, unabhängig davon, welche Abhilfe in Abstimmung mit Prüfstellen und Umweltbehörden realisiert wird, dafür sorgen, dass sich ein merkantiler Minderwert mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert. Dies allein reicht, um den Versicherungsnehmer zu schädigen.

Dass er angesichts des komplexen, rechtlich komplizierten und neuartigen Sachverhaltes außer Stande ist, ohne anwaltlichen Rat und Beistand dass für ihn wirtschaftlich und rechtlich Sinnvolle zu tun, liegt für mich auf der Hand.

Schiedsspruch

Ich komme, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen, zu folgender Entscheidung:

Dem Versicherungsnehmer ist für die beabsichtigte Rechtsverfolgung Deckung aus dem bestehenden Rechtsschutz-Versicherungsvertrag zu gewähren.“

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte dem Schiedsgutachter ein Gutachten über die Rechtslage sowie den Klageentwurf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis fand der Schiedsgutachter klare Worte für das Vorgehen der ARAG. Die ARAG hat fälschlicherweise die Deckung abgelehnt.

Weiteres Schiedsgutachten: Erfolgsaussichten bei Klagen gegen Autohändler und Autobauer

In einem weiteren Fall kommt ein zweiter Schiedsgutachter (mehr hierzu in der News vom 09.03.2016 auf der Internetseite www.vw-schaden.de) ebenfalls zu einem für den Versicherten positiven Ergebnis: Es seien Erfolgsaussichten bei der Klage gegen den Händler und gegen Audi bestehen. Der Schiedsgutachter teilt dazu mit:

  1. Das Fahrzeug weist einen Sachmangel aus.
  2. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde keine Verjährung geltend gemacht.
  3. Ein Rücktritt sei möglich. Der Schiedsgutachter zieht insbesondere in Zweifel, ob die Auffassung des Landgerichts Bochum zutreffend ist und teilt mit, dass obergerichtliche gefestigte Rechtsprechung diesbezüglich nicht vorliegt. Für den Schiedsgutachter spielt die Ansicht des Richters in Bochum keine Rolle.
  4. Die Inanspruchnahme der Audi AG sei möglich.

Damit wurde die Rechtsansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wiederholt von den unabhängigen Schiedsgutachtern bestätigt. Die ARAG lehnt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherungsfälle mangels hinreichender Erfolgsaussichten ab. Dieser Vorgehensweise wurde nunmehr eine Absage erteilt.

Mehr Informationen rund um den VW-Skandal befinden sich auch auf unserer Internetseite www.vw-schaden.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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