VW und Audi Abgasskandal – Schon wieder neue Betrugssoftware entdeckt beim Audi V6 TDI, 3,0 l – A6/7

  • 3 Minuten Lesezeit

Wie lange wollen die Autokonzerne die Verbraucher noch betrügen?

Nun treibt es auch Audi auf die Spitze.

Nach Informationen des Spiegels gehen die Bundesregierung und das Kraftfahrtbundesamt Informationen nach, wobei beim Audi V6 TDI 3,0 l Motor, der Modellreihen A6 und A 7, Euro 6 wiederum eine neue illegale Abschaltvorrichtung und somit eine weitere Betrugs Software vorliegen soll.

Das Ganze ist deshalb so pikant, da der Audi-Konzern damit Werbung betreibt, alte schmutzige Diesel gegen neue Saubere auszutauschen. Nun sind die neuen Sauberen im Visier. Dies alles, nachdem seit 2,5 Jahren beteuert wird, man habe nicht betrogen und man werde nicht betrügen… Das großangelegte Umtauschprogramm macht den Betrug am Kunden und Verbraucher noch schlimmer!

Das KBA hat eine amtliche Anhörung wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschaltvorrichtung eingeleitet, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums.

So wird es nicht klappen, die Konzerne aus der negativen Diskussion um Fahrverbote herauszukommen.

Die Produktion des A6 soll gestoppt worden sein. Audi soll bei mindestens 30.000 Audi A6 in Deutschland und der gleichen Anzahl von Exportfahrzeugen geschummelt haben. Die Pkw werden mit einem SCR Katalysator zur Reinigung der Stickoxide bestückt. Dieser benötigt Harnstoff (AdBlue). Um dem Verbraucher nicht ständig selbst AdBlue nachfüllen zu lassen, sondern dies erst bei Inspektionen durch zu führen zu lassen, hat Audi die Einspritzung AdBlue 2400 km bevor sie nachzufüllen ist, stark gedrosselt. Im Zeitpunkt der Drosselung funktioniert der SCR Katalysator zur Reinigung von Stickoxiden im Abgas nicht oder nur stark eingeschränkt. Das giftige Gas entweicht in hoher Konzentration aus dem Auspuff.

Audi versucht sich mit einem ähnlich lächerlichen Argument, wie ehemals BMW zu verteidigen: „Die Dieselkrise ist für Audi nicht zu Ende. Neue Rückruf sind nicht als Folge von Untätigkeit zu werten, sondern im Gegenteil das Ergebnis konsequenter Aufklärung.“ Lasst uns alle hoffen, dass diese Aufklärung zu dem für den Verbraucher notwendigen Ergebnis führt.

Dies verspricht die Möglichkeit für alle betrogenen VW-Kunden, nun endlich ihre Rechte gegen den VW-Konzern durchzusetzen und den Fahrzeugkauf rückabzuwickeln.

Die Zeit ist reif!

Die Urteile gegen die VW AG häufen sich nicht nur in Bayern. Im Grundsatz hat sich der Wind gedreht und die Gerichte haben eingesehen, dass sie die Verbraucher stärker schützen müssen. Wer jetzt nicht gegen die VW AG, egal ob mit oder ohne Software-Update, vorgeht, geht ein großes Risiko ein, seine Rechte und Chancen aufgrund der kommenden Verjährung endgültig zu verlieren.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahr 2018!

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Klamert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten