Wacken versinkt im Schlamm: Diese Rechte haben gestrandete Festivalgäste

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Aufgrund des Wetters durften Verbraucher nicht aufs Wacken-Festival.

Wacken im norddeutschen Schleswig-Holstein ist das größte Heavy-Metal-Festival der Welt. Bevor es richtig startete, machte es bereits Schlagzeilen. Es herrschte schon kurz nach Öffnung des Festival-Geländes Einlass-Stopp für die Besucher, denn die Campingflächen versinken im Matsch. Schuld daran ist das zuvor langanhaltende Regenwetter.

Welche Rechte haben die rund 35.000 Metal-Fans, die die Veranstalter nicht mehr auf das Festival-Gelände gelassen haben? Ist ein Schadensersatz möglich?

Besucher, die das Festival-Gelände nicht mehr betreten durften, bekommen den Ticketpreis zurückerstattet. Ticketinhaber haben Anspruch auf Rückerstattung der Karten, wenn die gebuchte Veranstaltung gar nicht erst stattfindet. Oder - wie bei Wacken – die Veranstalter aus Sicherheitsgründen den Einlass verwehren.


Die Frage nach der Haftung: Wer ist schuld?

An sich ist es für den Anspruch auf Rückerstattung erst einmal unerheblich, wer Schuld daran hat, ob eine Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen wird. Das heißt, der Ticketinhaber erhält eine Kostenerstattung, egal ob das Verschulden im Unwetter oder dem Veranstalter selbst liegt.

Eine Besonderheit ist jedoch zu beachten: Ist der Veranstalter schuld, dass ein Festival nicht stattfinden darf, weil er zum Beispiel notwendige Sicherheits-Maßnahmen nicht einhält? Dann bestehen unter Umständen Erstattungs-Ansprüche für Fahrt- und Übernachtungskosten. Allerdings ist das bei Wacken nicht der Fall, weil der Veranstalter keine Schuld an den Wetter-Verhältnissen hat.

Das heißt: Auch wenn es für die Festivalgäste ärgerlich ist, weil sie die Fahrt nach Wacken umsonst auf sich genommen haben – der Veranstalter ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Es bleibt bei der Rückerstattung der Tickets.


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Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Schadensersatz, Rückerstattung, Wacken

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