Waldorf Frommer: € 956-Abmahnung wegen Parker für Constantin Film

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Lesen Sie hier, was Sie gegen eine Abmahnung Waldorf Frommer für die Constantin Film GmbH und die € 956,00-Forderung tun können. 

Abmahnung Waldorf Frommer und € 956,00-Forderung erhalten? Hier lesen, was zu tun ist.

Uns liegt eine Abmahnung vom Juni 2013 vor. Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer macht für Ihre Mandantin Constantin Film Verleih GmbH Ansprüche wegen des verbotenen Tauschens des Films „Parker" in Filesharing-Netzwerken geltend.

Sie fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 956,00. Diese sog. Abmahnung die folgenden Schreiben bestehen größtenteils aus Textbausteinen.

Wann haftet der Anschlussinhaber überhaupt?

Der Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er selbst der Täter war oder wenn jemand anders Täter war und der Anschlussinhaber gewisse Pflichten wie Verbots- und Belehrungspflichten verletzt hat. Hieraus wird deutlich, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch haftet, nur weil er Anschlussinhaber ist.

Einige Obergerichte haben entschieden, dass der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, wenn z. B. ein Ehepartner den Anschluss mitnutzt. Dasselbe gilt, wenn sich einsichtsfähige Kinder im Haushalt befinden und diese über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsen belehrt und ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde.

Sofern der Anschlussinhaber nur als Störer oder überhaupt nicht haftet, sollte er natürlich die geltend gemachten Forderungen teilweise oder ganz zurückweisen.

Erfreulich ist, dass die Bundesregierung nun der freien Gerichtsstandswahl in derartigen Fällen einen Riegel vorgeschoben hat. Das Gesetz ist zwar Stand heute noch nicht in Kraft, wird aber zukünftig verhindern, dass Waldorf am Amtsgericht München klagen kann, wo bislang die meisten Gerichtsverfahren für die Abgemahnten verloren gingen.

Die Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter etliche der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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