Waldorf Frommer Abmahnung - 3 Days to Kill - € 815 - was tun?

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Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen für die Universum Film GmbH wegen des Filesharings des US-Actionthrillers „3 Days to Kill“ mit Kevin Costner. Die Universum Film GmbH fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, was so viel bedeutet wie ein lebenslanger Unterlassungsvertrag. Zum anderen verlangt der Rechteinhaber die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 815 €, bestehend aus € 600,00 Schadenersatz und € 215,00 Aufwendungsersatz.

Ist die Abmahnung von Waldorf Frommer Abzocke oder Betrug?

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass tatsächlich jemand den Film „3 Day to Kill“ über den Internetanschluss angeboten hat. Ist dem Anschlussinhaber der Täter unbekannt, so sind es oft Situationen, an die man in der ersten Aufregung nicht denkt. Z. B. kann der Film bereits beim Streaming unbemerkt angeboten worden sein. Oder man nutzt das Telekom Speedport 504V, 723V oder 921V. Diese Speedports haben Sicherheitslücken und der Nachbar kommt als Täter in Betracht.

Die Verteidigung „Niemand hat etwas gemacht“ bringt rechtlich leider überhaupt nichts

Bitte beachten Sie auch, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Abmahnung die dynamische IP-Adresse Ihres Internetanschlusses zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung nennen. Diese IP-Adresse hat nichts mit jener des PCs oder des Routers zu tun (gerade nicht 192.168…). Die genannte dynamische IP-Adresse ändert sich ständig und kann täglich zigmal durch ganz Deutschland wandern.

Wie sieht die optimale Verteidigung aus?

Vorneweg: Vergessen Sie Tipps Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dort wird (leider) gebetsmühlenartig geraten, eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abzugeben und – was noch schlimmer ist – € 150 an Waldorf Frommer zu bezahlen. Beides ist rechtlich mehr als falsch, wenn der Anschlussinhaber überhaupt nicht haftet.

Tipp: Wer nichts falsch gemacht hat, muss weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben noch etwas bezahlen.

Die optimale Verteidigung kann im Einzelfall – je nach Konstellation – so aussehen: keine lebenslang bindende modifizierte Unterlassungserklärung und keine Zahlung.

Wann ist die Abmahnung wegen „3 Days to Kill“ rechtswidrig?

Oft sind diese Abmahnungen von Waldorf Frommer nicht rechtens, weil keine Täter- oder Störerhaftung vorliegt, wenn der Abgemahnte den Film „3 Days to Kill“ gerade nicht selbst angeboten hat, er nicht weiß, dass er der Täter war und er für den Täter auch nicht haftet.

Der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte haben mittlerweile klare Richtlinien vorgegeben, wann der Anschlussinhaber für die Mitnutzer seines Internetanschlusses haftet und wann nicht.

Z. B. kann die Haftung bei volljährigen Familienmitgliedern, Kindern, Mietern oder Mitbewohnern unter bestimmten Voraussetzungen entfallen mit der Folge, dass überhaupt keine Verpflichtung besteht, die lebenslang gültige (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Waldorf Frommer-Abmahnung

Wenn Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „3 Days to Kill“ erhalten haben, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, nichts zahlen.
  • Keine Tipps von Hotlines oder aus dem Internet einholen.
  • Sachverhalt anwaltlich prüfen lassen.
  • Abmahnung nicht ignorieren.

Ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht.

Sie können Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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