Waldorf Frommer Abmahnung | € 815 für „Cake“ (Film)? – Was tun? Richtig reagieren!  

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Waldorf Frommer Abmahnungen sind weder Betrug, noch Internet-Abzocke, sondern sehr ernst zu nehmen. Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Cake ist ein US-amerikanisches Filmdrama, in dem Jennifer Aniston  eine unfallbedingt entstellte und von chronischen Schmerzen geplagte Frau spielt. Der Film aus dem Jahre 2015 (deutsche Erstaufführung) wird rege in Internettauschbörsen zum Herunterladen angeboten. Oft sind Abmahnungen von Waldorf Frommer die Folge. Die Münchner Kanzlei fordert € 815,00 und eine Unterlassungserklärung, richtet ihre Forderungen aber in vielen Fällen an den falschen Adressaten, denn viele Abgemahnte haften überhaupt nicht für das illegale Angebots des Films „Cake“.

Wer hat den Film „Cake“ angeboten? Wer haftet?

Wer den Film „Cake“ angeboten hat, haftet nach deutschem Recht als Täter. Allerdings ist die Rechtslage keinesfalls so aussichtslos, wie in der Waldorf Frommer Abmahnung dargestellt. Hat den Film jemand anders angeboten, kommt eine Störerhaftung nur dann in Betracht, wenn der Abgemahnte Pflichten verletzt hat, so z. B. wie seinen minderjährigen Kindern den Download/Upload zu verbieten. In vielen Fällen wurden jedoch keine Pflichten verletzt, so dass der Abgemahnte überhaupt nicht haftet.

Ist unklar bzw. leugnen alle Mitnutzer des Internets, kann es sogar sein, dass überhaupt niemand verantwortlich ist.

Haftet der Anschlussinhaber nicht, kann er alle Forderungen der Waldorf Frommer Abmahnung von sich weisen. Achtung: In diesen Fällen geben Sie bitte keinesfalls eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung ab. Dieser Betriff wird oft dazu genutzt, um einen Ausweg aus der Abmahnfalle vorzutäuschen. In Wahrheit unterscheidet sich die modifizierte Unterlassungserklärung in ihren fatalen Konsequenzen nicht von der mitgeschickten Unterlassungserklärung.

Was tun? Keine Panik!

Bewahren Sie zunächst Ruhe. Nach einer anwaltlichen Beratung kann schon alles ganz anders aussehen, als gedacht. Denn oft haftet der Anschlussinhaber überhaupt nicht.

Gegen Sie niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie dies nicht müssen. Denn die Erklärung bindet Sie lebenslang und kostet Sie € 5.000,00 bei einem Verstoß. Dieses Risiko sollten Sie niemals ungeschuldet eingehen.

Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Sie haften, wenn jemand anders den Film „Cake“ angeboten hat. Dann haften Sie nur bei eigenen Pflichtverletzungen, nicht automatisch.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias HechlerM.B.A. hat tausende Abmahnungen bearbeitet und berät Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Cake gerne, was die beste Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet, die standardmäßig immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine unnötige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
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