Waldorf-Frommer-Abmahnung - "Born to Dance" (Film) - € 815 Forderung - richtig reagieren!  

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films „Born to Dance“ der Universum Film GmbH erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und € 815,00 bezahlen? Unterschreiben Sie niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung, wenn Sie weder als Täter noch als Störer haften. Kaufen Sie auch keine „Schutzpakete“ von Anwälten. Die können mehr schaden als helfen. Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Die Forderungen der sog. Abmahnung

Den Betroffenen wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung vorgeworfen, sie hätten Innerhalb eines p2p-Netzwerks den Musicalfilm „Born to Dance“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Dies kann auch beim Anschauen des Films auf einem Streamingportal (z. B. Popcorn Time) passiert sein. Das Herunterladen selbst muss nicht zwingend zum genannten Tatzeitpunkt geschehen sein.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, kurzfristig eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von € 815,00 zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus Schadensersatz (€ 600,00) und Aufwendungsersatz (€ 215,00) zusammen.

Die Rechtslage beim Filesharing des Films „Born to Dance“ ist jedoch oft ganz anders, wie von Waldorf Frommer sehr einseitig dargestellt wird. Oft haftet der Anschlussinhaber nämlich überhaupt nicht, wenn er keine Pflichten verletzt hat.

Abmahnungen oft unberechtigt – keine modifizierte Unterlassungserklärung notwendig

Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen und feststellen, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften. Dies hat weitreichende Konsequenzen: Bereits der Störer muss die € 600,00 Schadenersatz nicht bezahlen und lediglich eine Störer-Unterlassungserklärung abgeben.

Sofern volljährige Kinder oder andere Personen im Haushalt (z. B. Gäste, Mitbewohner) für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, kann die komplette Haftung entfallen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt daher ausdrücklich vor der sog. „modifizierten“ Unterlassungserklärung. Die beigefügte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer kann man kaum zugunsten des Abgemahnten modifizieren. Die beste Unterlassungserklärung ist oft gar keine Unterlassungserklärung. Denn mit jeder Unterlassungserklärung (auch mit der modifizierten) geht der Abgemahnten einen lebenslang gültigen Vertrag ein, denn dieser Vertrag verjährt gerade nicht in 30 Jahren, wie man oft falsch liest. Kommt es zu einem Verstoß, ist der Abgemahnte schnell über € 5.000,00 los.

Schon gar nicht sollten Sie von Kanzleien „Filmpakete“ kaufen, bei denen man Ihnen vorgaukelt, man könne Sie vor weiteren Abmahnungen und deren Kosten schützen. Das funktioniert rechtlich nicht und erleichtert allenfalls Ihren Geldbeutel.

Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Born to Dance“?

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen, sonst riskieren Sie die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Wenn Sie es nicht waren, der den Film „Born to Dance“ angeboten hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt und lassen Sie insbesondere anwaltlich prüfen, ob Sie überhaupt haften, also eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abgemahnte vertreten und weiß, wie man auf die verschiedenen Konstellationen reagieren muss. Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/waldorf-frommer-abmahnung-wegen-sieben-verdammt-lange-tage-nicht-unterschreiben-keine-zahlen_066587.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema