Waldorf Frommer Abmahnung - Brick Mansions - € 815 - Was tun?  

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Aktuell erhalten wieder zahllose Inhaber von Internetanschlüssen Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Brick Mansions im Auftrag der Universum Film GmbH. Die Abmahnungen enthalten den Vorwurf, dass der Abgemahnte den Film illegal im Internet in einem BitTorrent-Netzwerk zum elektronischen Abruf bereitgestellt haben soll – einfach ausgedrückt: anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll. Dies kann auch beim Anschauen des Films auf manchen Portalen geschehen sein.

Oft sind diese Abmahnungen von Waldorf Frommer nicht rechtens, weil der Abgemahnte den Film Brick Mansions gerade nicht selbst angeboten hat, er nicht weiß er der Täter war und er für den Täter auch nicht haftet.

Der Inhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer

Die Universum Film GmbH fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, was so viel bedeutet wie ein lebenslanger Unterlassungsvertrag. Zum anderen verlangt der Rechteinhaber die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815 €, bestehend aus € 600,00 Schadenersatz und € 215,00 Aufwendungsersatz.

Die Forderungen sind nur dann ganz oder teilweise berechtigt, wenn der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet. In vielen Fällen haftet er jedoch überhaupt nicht, so dass die Abmahnung oft nicht rechtens ist.

Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Abmahnung

Wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Brick Mansions erhalten haben, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Abmahnung nicht ignorieren. Wer die Abmahnung ignoriert, muss ggf. mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren rechnen, da Waldorf Frommer dann von einer Täter- oder Störerhaftung ausgehen dürfen.
  • Trotz kurzer Fristen gilt: Keine Panik! Nehmen Sie sich Zeit, die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Lesen Sie nichts über Abmahnungen im Internet. Jeder Fall ist anders und die Artikel im Internet entsprechen oft nicht mehr der aktuellen Rechtslage.
  • Geben Sie nicht voreilig eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Auch diese erfüllt den Unterlassungsanspruch der Gegenseite und ist lebenslang gültig. Außerdem kann man sich schlecht gegen die Zahlungsansprüche wehren, wenn man den Hauptanspruch (= Unterlassungsanspruch) erfüllt hat.

Die optimale Verteidigung

  • Sofern andere den Film Brick Mansions angeboten haben und der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt hat, so haftet er überhaupt nicht. Die richtige Reaktion sieht daher in einem solchen Fall folgt aus:
  • Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben: Wer nichts gemacht hat, muss sich auch nicht lebenslang verpflichten
  • Nichts bezahlen, insbesondere keine Teilzahlungen von € 100 oder € 150, die einem Schuldeingeständnis gleichkommen.
  • Anwaltliches Verteidigungsschreiben an Waldorf Frommer schicken, in dem klar gemacht wird, warum sowohl Täter- als auch Störerhaftung entfallen.

Sofern der Abgemahnte tatsächlich der Täter der Urheberrechtsverletzung war, kann man lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, jedoch die finanziellen Forderungen nicht erfüllen. Dann besteht statistisch gesehen immer noch eine erhebliche Chancen, später keine Kostenklage zu erhalten.

Praxistipp: Oft haftet der Abgemahnte nicht und muss deshalb auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die ihn lebenslang bindet und Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen kann.

Was Sie jetzt tun sollten

Ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht.

Sie können Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

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