Waldorf Frommer Abmahnung | Der kleine Drache Kokosnuss | Nicht zahlen – nicht unterschreiben!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Der kleine Drache Kokosnuss“ im Auftrag der Universum Film GmbH erhalten und sollen € 815,00 bezahlen und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mit hoher Vertragsstrafe unterschreiben? Lesen Sie hier, ob die Abmahnung rechtens ist, ob Sie überhaupt haften und was nun zu tun ist.

Was steckt hinter der Waldorf Frommer Abmahnung?

Oft wissen Abgemahnte überhaupt nicht, um was es geht, da andere Personen, die den Internetanschluss mitnutzen, den Film angeboten haben. Der Film „Der kleine Drache Kokosnuss” handelt von dem gleichnamigen Drachen, der nach dem Diebstahl des wertvollen Feuergrases endlich seiner Familie beweisen will, dass ein echtes Ungeheuer in ihm steckt. Mit Freunden macht er sich auf, das Feuergras zurückzubringen und lernt dabei viel über Freundschaft und Zusammenhalt.

Auch Fehlermittlungen können nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, obwohl dem von Waldorf Frommer beauftragten Ermittlungsunternehmen vor Gericht immer eine einwandfreie Funktionsweise ihrer Software bestätigt wurde.

In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Der kleine Drache Kokosnuss” nicht willkürlich oder absichtlich falsch abgesendet wurde, sondern jemand tatsächlich den Film angeboten hat.

Oft sind die Abmahnungen nicht berechtigt

Die Frage ist allerdings, ob der Abgemahnte, der den Film selbst nicht angeboten hat, hierfür überhaupt verantwortlich ist.

In vielen Fällen, in denen jemand anderes den Film angeboten hat, kann die Haftung des Internetanschlussinhabers vollständig entfallen.

Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn jemand anderes (Partner, Kinder, Gäste, Mieter, Mitbewohner etc.) und nicht der Abgemahnte den Film heruntergeladen oder gestreamt hat. Denn es gibt in Deutschland keine generelle Haftung des Anschlussinhabers. Für eine Haftung des Abgemahnten und insbesondere die zentrale Frage, ob er eine modifizierte Unterlassungserklärung, kommt es darauf an, ob der Abgemahnte bezüglich des Täters überhaupt Pflichten hatte und ob er diese verletzt hat.

Kostenlose Erstberatung bundesweit (auch am Wochenende)

Bevor Sie sich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (was oft überhaupt nicht notwendig ist), sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen, ob Sie überhaupt haften. Bei einem unverschuldeten Autounfall nimmt ja auch niemand freiwillig die Schuld auf sich, wenn der Unfallgegner Schuld war.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Knastcoach” erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine Abgabe einer ungeschuldeten modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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