Waldorf Frommer-Abmahnung: Der Marsianer - Rettet Mark Watney  

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten? Hier finden Sie bundesweit schnelle Hilfe.

Um was geht es bei der Abmahnung wegen „Der Marsianer - Rettet Mark Watney“?

Man wirft den Abgemahnten vor, diesen Film (Regie: Ridley Scott, u. a. mit Matt Damon) in einem Filesharing-Netzwerk angeboten zu haben. Wer den Film als Abgemahnter nicht kennt, dem sei folgendes gesagt: Die NASA treibt die Erforschung des Mars voran. Mittlerweile auf dem Mars gelandet, können die Forscher Nahrung herstellen und leben. Nach einem Sandsturm fliehen die Forscher samt Ausrüstung und lassen Mark Watney zurück. Nur mit Einfallsreichtum und Finesse gelingt es ihm, die Erde zu kontaktieren und eine Rettungsmission auszulösen.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „Der Marsianer - Rettet Mark Watney“ Dritten illegal über Internettauschbörsen (sog. p2p-Netzwerke) zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Die Abgemahnten sollen deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung von € 815,00 leisten, um Anwaltskosten und Schadenersatz abzugelten.

Verteidigungsmöglichkeiten für Abgemahnte, die nicht als Täter haften:

Betroffene können sich nur verteidigen, wenn sie nicht selbst den Film „Der Marsianer“ angeboten haben. Wer den Film angeboten hat, sollte sich mit den Waldorf Frommer-Rechtsanwälten schleunigst einigen und die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben – diese kann und muss nicht mehr abgeändert werden.

Ganz anders sieht die Rechtslage aus, wenn der Abgemahnte den Film nicht angeboten hat, sondern andere wie Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Gäste u. a.. Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bietet Verteidigungsmöglichkeiten in vielerlei Fallkonstellationen. Sobald andere den Film angeboten haben, kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht. Der Störer haftet zwar auch auf Unterlassung, muss von den geforderten € 815,00 jedoch lediglich € 215,00 bezahlen.

Nicht zahlen – nicht unterschreiben: kostenlose Erstberatung nutzen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar sind, wenn andere eine Folge von „American Ultra” über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

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Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Deutschland 83“.


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