Waldorf Frommer Abmahnung | Diana | € 815,00 | reagieren oder ignorieren?

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Eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des angeblichen Filesharings des Films „Diana“ der Tele München Fernseh GmbH sollten Sie nicht ignorieren. Aber was tun gegen die € 815,00-Forderung und die strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Waldorf Frommer fordert lebenslangen Unterlassungsvertrag

Auch wenn Sie (leider) an jeder Ecke im Internet hören, Sie sollen bei einer Waldorf Frommer Abmahnung eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben: Unterschreiben Sie keine (modifizierte) Unterlassungserklärung, wenn Sie nicht für den angeblichen Upload des Films „Diana“ verantwortlich sind. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die Haftung, wenn volljährige Kinder den Film in der Tauschbörse angeboten haben. Das Anbieten geschieht übrigens automatisch bereits beim Herunterladen. Auch bei minderjährigen Kindern und beim Partner kann die Haftung in vielen Fällen entfallen, wenn der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten eingehalten hat.

Die Unterlassungserklärung mündet in einen lebenslangen Unterlassungsvertrag, der bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen kann. Sie wären nicht der Einzige, von dem ein Rechteinhaber nach Unterschrift des Vertrages € 15.000,00 fordert.

Handeln Sie nicht voreilig – lassen Sie Ihre Haftung prüfen

Die Abmahnung ist keine Internet-Abzocke, stattdessen können Sie davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film „Diana“ illegal angeboten hat. Die Ermittlungen sind heutzutage nahezu fehlerfrei. „Ich habe nichts gemacht“ oder „Ich war nicht zu Hause“ sind Ausreden, die nicht greifen.

Gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen „Diana“ können sich Anschlussinhaber optimal verteidigen, die den Internetzugang mit Kindern, Partnern oder Mitbewohnern etc. teilen. Dann können sowohl Täter- als auch Störerhaftung entfallen, sodass – ohne dass man den Täter nennen muss – eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung von € 815,00 nicht mehr geschuldet werden.

Keine Experimente bei einer Waldorf Frommer Abmahnung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bietet Ihnen bei einer Filesharing-Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Gerne können Sie mich von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr anrufen. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite, dort finden Sie auch Beauftragungsformulare.

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