Waldorf Frommer Abmahnung | "Die Augen des Engels" (Film) | € 815,00 - nicht zahlen, nicht unterschreiben!

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Es sind wieder Waldorf Frommer Abmahnungen wegen verschiedener Filme in Umlauf, unter anderem wegen dem Film „ Die Augen des Engels“. Oft sind Abgemahnte überrascht von den € 815,00-Forderungen. Der Film ist ein Drama und versucht, den spektakulären Mordfall "Amanda Knox" und den begleitenden Medienzirkus in einem Film unterzubringen, indem eine fiktive Hintergrundgeschichte erzählt wird. Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Was ist eine Waldorf Frommer-Abmahnung?

Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt Interessen von verschiedenen Filmrechteinhabern. Die Anwälte werfen den Anschlussinhabern vor, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich eines Films, hier „Die Augen des Engels“, begangen zu haben.

Neben der gefährlichen und lebenslang gültigen Unterlassungserklärung fordern die Anwälte € 815,00. Zentraler Anspruch ist jedoch der Unterlassungserklärung auf den das Hauptaugenmerk der Verteidigung zu richten ist.

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Film in einer Tauschbörse angeboten hat. Nicht notwendig ist, dass der Film zum Tatzeitpunkt heruntergeladen wurde, schließlich geht es um das Anbieten des Films, das den Abgemahnten vorgeworfen wird.

Auch sind wenige Sekunden des Angebots für eine Urheberrechtsverletzung vollkommen ausreichend.

Die Frage ist, wann eine Verteidigung Sinn macht. Tatsächlich macht nach meiner Erfahrung eine Verteidigung sehr oft Sinn. Verteidigung heißt nicht, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern die Zurückweisung sämtlicher unberechtigter Forderungen von Waldorf Frommer. Wer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt, hat den Hauptanspruch bereits erfüllt.

Wie verteidigen gegen die Abmahnung wegen „Die Augen des Engels“?

Zunächst vermuten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter war. Entspricht dies der Wahrheit, so hat der Abgemahnten nach aktueller Rechtslage keine großen Verteidigungschancen.

Viel besser sieht es aus, wenn andere Personen (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner, Mieter etc.) als Täter in Frage kommen. Denn dann entfällt die gesetzliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber selbst Täter der Urheberrechtsverletzung war.

Bestenfalls muss der Abgemahnte keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Augen des Engels” oder wegen anderer Filme oder Serien erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine ungeschuldete Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

 


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