Waldorf Frommer-Abmahnung - „Die zwei Gesichter des Januars“ - € 815

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Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten? Der Rechteinhaber Studiocanal GmbH hat die Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte beauftragt, das angebliche Anbieten des Films „Die zwei Gesichter des Januars“ mit Abmahnungen zu verfolgen, in denen € 815,00 Schadensersatz sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die lebenslang gilt, gefordert werden.

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen „Die zwei Gesichter des Januars“

Oft haftet der Anschlussinhaber überhaupt nicht bei derartigen Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen „Die zwei Gesichter des Januars“, da er weder Täter noch Störer war. Störer ist man nur dann, wenn andere den Film angeboten haben (z. B. Kinder, Partner, Partnerin, Gäste, Mieter etc.) und der Anschlussinhaber gewisse Verbotspflichten nicht befolgt hat. Ob überhaupt Pflichten bestanden haben, ist im Einzelfall von einem erfahrenen Anwalt zu prüfen. Z. B. hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, ob Pflichten bezüglich minderjährigen Kindern und volljährigen Familienmitgliedern bestehen und wie man diese verletzt haben kann.

Geben Sie niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie nicht haften

Da dem Abgemahnten oft nichts vorzuwerfen ist, muss er in diesen Fällen weder etwas bezahlen, noch die lebenslang gültige (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben.

Ist der Abgemahnte nur Störer, schuldet er lediglich die Ermittlungs- und Anwaltskosten von € 215,00. Die € 600,00 schuldet lediglich der Täter.

Man liest oft, diese Beträge wären überhöht. Allerdings haben Waldorf Frommer mit diesen Beträgen vor Gericht meist keine Probleme, wenn der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet.

Machen Sie keine Experimente – fragen Sie immer einen Spezialanwalt um Rat

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 unter Telefon 07171 18 68 66 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
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