Waldorf-Frommer-Abmahnung | Exodus - Götter und Könige | Keine € 815 bezahlen

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Aktuell sind unzählige Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen des Films „Exodus – Götter und Könige“ in Umlauf. Der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, das angebliche Filesharing des Films in Internettauschbörsen oder bei Popcorn Time mit Abmahnungen verfolgen zu lassen.

Wie gewohnt fordert die Anwaltskanzlei sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit wird von der Kanzlei Waldorf Frommer gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von € 815,00 angeboten.

Der Upload von „Exodus – Götter und Könige“ hat in der Regel stattgefunden

Die Abmahnschreiben sind meist identisch, lediglich die Adressen der Abgemahnten und die Tatzeitpunkte verändern sich. In der Regel kann man davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film „Exodus – Götter und Könige“ über den ermittelten Internetanschluss angeboten hat. Das mag manchen Abgemahnten komisch vorkommen, denn oft leugnen die Mitnutzer des Anschlusses die Tatbeteiligung.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., der tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet hat, macht es keinen Sinn, das Anbieten von „Exodus – Götter und Könige“ zu bestreiten, denn die Ermittlungssoftware von Waldorf Frommer wurde bereits mehrfach gerichtlich als sicher eingestuft. Diese Erkenntnis hatte die Abgemahnten sicherlich € 5.000,00 gekostet, denn so viel kostet ein gerichtliches Gutachten.

Welche Verteidigung macht Sinn?

Keinen Sinn macht es daher, den Upload von „Exodus – Götter und Könige“ zu bestreiten.

Einen Täter, der auch noch alleine in seiner Wohnung wohnt und niemand außer ihm den Internetanschluss nutzt, kann man nicht verteidigen. Hier greift die Tätervermutung. Wer sonst kann für den Upload und damit für die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Exodus – Götter und Könige“ verantwortlich sein?

Eine sinnvolle und wirksame Verteidigung ist allerdings immer dann möglich, wenn außer dem Anschlussinhaber (der nicht Täter war) noch weitere Personen den Internetanschluss zum Tatzeitpunkt genutzt haben und er bezüglich dieser Personen keine Pflichten verletzt hat. Denn in diesen Fällen ist die rechtliche Tätervermutung meist widerlegt mit der Folge, dass der Abgemahnte oft überhaupt nicht haftet und weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben noch etwas bezahlen muss.

Unterschreiben Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung, wenn Sie nicht haften

Verteidigen Sie sich niemals selbst gegen eine Waldorf-Frommer-Abmahnung. Das Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, sodass man ohne anwaltliche Hilfe mehr als hilflos auf diesem Gebiet ist. Bereits die erste Abmahnung überfordert jeden juristischen Laien. Verwenden Sie daher auch niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet – schon gar nicht, wenn Sie weder als Täter noch als Störer haften und auch nicht dann, wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer die Tat begangen hat.

Gerne beraten ich Sie im Fall einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Exodus – Götter und Könige“ im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, welche die beste Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet, die standardmäßig immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe
  • Ich freue mich auf Ihren Anruf

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