Waldorf-Frommer-Abmahnung, Film „Batman v Superman: Dawn of Justice” der Warner Bros Entertainment

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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eingereicht, die im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben werden urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Vorliegend wird angeführt, der Abgemahnte habe den Film „Batman v Superman: Dawn of Justice“ über einen Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht.

Die Kanzlei Waldorf Frommer ahndet hoch spezialisiert seit vielen Jahren derartige Filesharing-Vorgänge. Die urheberrechtlichen Ansprüche entstehen, wenn über Tauschnetzwerke, wie im vorliegendem Falle über die Plattform BitTorrent, urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich verbreitet werden. Es handelt sich folglich bei diesen Abmahnungen um die Geltendmachung berechtigter Ansprüche.

Eine Übersicht über die Vorgehensweise der Kanzlei Waldorf Frommer und haben wir hier für Sie zusammengestellt:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-waldorf-frommer-erhalten-hier-erfahren-sie-die-hintergruende_079082.html

Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH fordert die Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00 Euro.

Wie sollten Sie nun auf die Abmahnung reagiert werden?

Zunächst heißt es Ruhe bewahren! Sie sollten in keinem Fall vorschnell handeln, denn übereilte Reaktionen stellen sich unserer Erfahrung nach im Nachhinein meist als nachteilig heraus. Bedenken Sie auch, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung ewig gilt. Verstoßen Sie also zu einem späteren Zeitpunkt gegen die abgegebene Erklärung, so ist die fixierte Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen. Gleiches kann unter Umständen auch dann gelten, wenn ein Dritter Ihren Anschluss verwendet.

Sofern eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, muss demnach sichergestellt werden, dass die Unterlassungserklärung auf das notwendige Minimum beschränkt wird. Dies kann durch eine rechtskonforme Anpassung der Unterlassungserklärung. erfolgen. Sie sollten jedoch ausschließlich eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte Erklärung abgeben und kein vorgefertigtes allgemeines Muster verwenden. Modifikation Ihre künftige Haftung weitestgehend beschränkt werden.

Beachten Sie die Fristen!

Die gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten. Andernfalls drohen Ihnen im schlimmsten Falle weitere, deutlich höhere Kosten aufgrund gerichtlicher Maßnahmen der Waldorf Frommer-Anwälte.

Haben Sie überhaupt zu haften?

Es ist zu prüfen, ob Sie überhaupt zu haften haben, also verantwortlicher Störer oder Täter sind.

Für die Einstufung hierzu haben die Gerichte konkrete Maßstäbe aufgestellt. Wir empfehlen eindringlich, diesbezüglich einen Spezialisten zu Rate zu ziehen.

Grundsätzlich bestehen realistische Möglichkeiten zur Abwehr der erhobenen Ansprüche! Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch bei der individuellen Verteidigung gerne zur Seite.

Unsere Empfehlung:

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Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 05/2016


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