Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Hier erfahren Sie die Hintergründe!

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Uns, der E-Commerce-Kanzlei, liegt eine Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Hintergrund der ausgesprochenen Abmahnungen ist oftmals angeblich begangener illegaler Download von Film- oder Musikdateien. Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet unserer Erfahrung nach schon seit Jahren massenhaft Abmahnungen in dem Bereich. Dabei handelt es sich geradezu um die Spezialisierung der Kanzlei Waldorf Frommer. So ist die Kanzlei auch in den Medien sowie branchenintern für das massenhafte Versenden von Abmahnungen wegen Filesharings bekannt.

Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die Kanzlei Waldorf Frommer. Auch informieren wir über die Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer. Zudem berichten wir über die Art der Abmahnung sowie die, sich unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, ergebenden Verteidigungsmöglichkeiten. Sollten Sie durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt worden sein, dann haben wir Ihr Interesse jetzt sicher geweckt.

In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren – reagieren Sie nicht vorschnell und begehen Fehler, die zum einen vermeidbar sind, auf der anderen Seite aber oft nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Wir verstehen, dass sich viele Opfer von dem durchaus professionell und standardisiert wirkenden Auftreten der Kanzlei Waldorf Frommer beeindrucken lassen. Dennoch sollten Sie zur Vermeidung schwerwiegender Rechtsnachteile ausschließlich auf anwaltliche Inanspruchnahme zurückgreifen. Eine abgegebene Unterlassungserklärung kann sonst schwere Folgen haben.

Informationen zu der Kanzlei Waldorf Frommer

Unter den Kanzleien, die auf dem Gebiet des Internetrechts, insbesondere im Bereich des Filesharings abmahnen, gehört die Kanzlei Waldorf Frommer sicher zu den größten Kanzleien. Über 40 Rechtsanwälte umfasst die Kanzlei – neben zahlreichen wissenschaftlichen Mitarbeiter. Bereits ausweislich des eigenen Internetauftritts ist die Kanzlei Waldorf Frommer auf das Versenden von Abmahnungen wegen illegalen Filesharings spezialisiert. Adressat der von der Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Abmahnungen ist regelmäßig eine Privatperson. Letztlich gehört die schematische Überwachung und Sicherung der Urheberrechte der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer zu deren Hauptaufgabe.

Wer sind Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer?

Nach den uns vorliegenden Unterlagen vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer eine Vielzahl von Musik- und Filmunternehmen. Globale Medienriesen werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer vertreten, wobei zahlreiche aktuelle sowie die bekanntesten Künstler bei der Mandantschaft unter Vertrag stehen. Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nach unserer Kenntnis sowie vorliegenden Informationen regelmäßig für die nachfolgenden Unternehmen auszugsweise ab:

  • andom House GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • SONY Entertainment Germany GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH

Der Stil der Abmahnung – Gliederung des Abmahnschreibens

Wir haben regelmäßig das Gefühl, dass sich die Kanzlei Waldorf Frommer an Textbausteinen bedient. Dies betrifft sowohl die Abmahnung selbst als auch nachrangige Korrespondenz. In jedem Fall sind nahezu alle hier vorliegende Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer standardisiert und inhaltsgleich aufgebaut. Letztlich ist es wohl nur so möglich, massenhaft Abmahnungen zu versenden.

Dem Adressaten der Abmahnung wird dabei auf der ersten Seite schematisch aufgezeigt, für welches Mandat die Kanzlei Waldorf Frommer auftritt. Nun folgt ebenso regelmäßig die Bezeichnung des Werkes, zu dem Sie eine Abmahnung erhalten haben. Weiter gibt die Kanzlei Waldorf Frommer die ermittelte IP-Adresse sowie die Tatzeit bekannt, weshalb man sich nunmehr an Sie wendet. Es dürfte sich mithin um Ihre IP-Adresse handeln.

Im nächsten Schritt wird Ihnen die Berechtigung zur Abmahnung dargelegt. Wir sind der Auffassung, dass dies eher einem Aufsatz als einem anwaltlichen Anspruchsschreiben gleicht. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die leicht verständliche Sprache hier gewollt ist. Die Verständlichkeit soll sodann um die Nachvollziehbarkeit ergänzend werden, die dadurch erreicht werden soll, dass seitenweise Zitate aus Urteilen sowie eingerückte Absätze ohne Bezug zum konkreten Fall wiedergegeben werden. Letztlich schindet dies professionellen Eindruck. Nachvollziehbar soll dem Adressaten dadurch von Anfang an der Gedanke an eine Verteidigung genommen werden.

Es überrascht letztlich nicht, dass die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Ihnen fordert, die zudem standardmäßig im Entwurf beigefügt ist. Dass diese allerdings auch regelmäßig zu weit gefasst ist, wird natürlich nicht mitgeteilt. Nicht unbeachtlich sind letztlich die Kostenerstattungsansprüche, die ebenso breit durch die Kanzlei Waldorf Frommer dargelegt werden. Es wird suggeriert, dass diese in jedem Fall zu erstatten sind. Weiteren Charakter erhält dies durch die weiter mitgeteilte Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des Schadensersatzes. Gleichwohl raten wir in keinem Fall, die dort gesetzte Frist verstreichen zu lassen. Wie durchaus üblich, weist die Kanzlei Waldorf Frommer sodann auf gerichtliche Weiterungen hin, sollte die Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden.

Eine Vielzahl von Abgemahnten hat bereits an dieser Stelle die Einsicht, es sei doch vernünftiger, die Unterlassungserklärung abzugeben sowie die geforderten Beträge zu zahlen, um Weiteres verhindern zu können. Sollten allerdings auch Sie so denken, so unterliegen auch Sie dem von der Kanzlei Waldorf Frommer gewollten Irrtum. Wir fordern Sie auf, sich nicht einschüchtern zu lassen. Reagieren Sie ruhig und gelassen. Greifen Sie auf professionelle anwaltliche Hilfe zurück. Spezialisierte Kanzleien kennen den Umgang mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer und wissen, wie korrekt zu verfahren ist. Dadurch können Sie unter Umständen erhebliche Rechtsnachteile vermeiden.

Mögliche Reaktionen bei Abmahnungen

Vermeiden Sie bei der Reaktionen auf die Abmahnung Fehler: es stellt einen Fehler dar, wenn Sie die Abmahnung gänzlich unbeantwortet lassen. Die Versuche der Kontaktaufnahmen der Kanzlei Waldorf Frommer brechen nicht ab. Sie werden regelmäßig Post erhalten, die Sie immer wieder aufs Neue verunsichert. Dadurch soll eine Art Drucksituation aufgebaut werden. Bitte denken Sie aber auch daran, dass die Kanzlei Waldorf Frommer möglicherweise berechtigte Ansprüche gegen Sie geltend macht. Droht nunmehr die gerichtlich Inanspruchnahme, so sehen Sie sich weiterer enormer Kosten ausgesetzt, die, im Falle des Obsiegens der Gegenseite, von Ihnen zu tragen sind. Natürlich ist es aber genauso unvernünftig, ohne anwaltliche Inanspruchnahme eine eigens formulierte oder aber eine Muster-Unterlassungserklärung abzugeben. Sie wissen hier oftmals nicht, was Sie genau unterzeichnen.

Wir können Ihnen nur raten, die anwaltliche Kompetenz einer auf diesem Gebiet spezialisierten Kanzlei zu nutzen, die im Hinblick auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer über entsprechende Erfahrung verfügt.

Der spezialisierten Kanzlei ist es bei einer individuellen Prüfung Ihres Sachverhaltes bereits möglich, den Rahmen einer Verteidigungsstrategie abzuwägen, ob eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Die modifizierte Unterlassungserklärung ist ein Verteidigungsinstrument, bei dem zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, die Unterlassungserklärung aber nicht derart weit formuliert wird, wie möglicherwiese gefordert. Sie vermeiden bereits dadurch die Gefahr, zukünftig unwiderruflich an eine möglicherweise zu weit gefasste Unterlassungserklärung gebunden zu sein.

Zu prüfen ist aber auch, ob möglicherweise eine Unterlassungserklärung gar nicht abzugeben ist. Dies ist beispielweise dann der Fall, wenn der Anspruch verjährt ist. Möglich ist aber doch auch, dass Sie überhaupt nicht gegen geltendes Recht verstoßen haben. Die materielle Anspruchsberühmung ist daher zu prüfen. Die Abmahnung könnte dann unbegründet sein, wenn die vorgeworfene Rechtsverletzung durch Sie ausscheidet. Dies ist dann der Fall, wenn sie nachweislich durch eine andere Person in Ihrem Haushalt begangen wurde und Sie darüber hinaus auch als Anschlussinhaber nicht haften. Wir haben eine Vielzahl von Entscheidungen, die dazu ergangen sind, aufgearbeitet und kommentiert. Dies kann Ihr Einfallstor in eine erfolgversprechende Verteidigung darstellen. Es ist daher genau zu prüfen, welche Argumentation es gibt, die eine mögliche Haftung entfallen lässt. Die diesbezüglich ergangene Rechtsprechung stellt jedenfalls die Möglichkeit dar, sich nicht chancenlos dem Riesen gegenüber zu sehen.

Dies berücksichtigend war es uns in einer Vielzahl von derartigen urheberrechtlichen Mandaten möglich, die erhobenen Ansprüche gänzlich zu Fall zu bringen. Aber auch der Abschluss von Vergleichen kommt regelmäßig in Betracht und ist für unsere Mandantschaft attraktiv. Weiter wehren wir uns, sollte eine Unterlassungserklärung abzugeben sein, für unsere Mandanten oftmals erfolgreich gegen die Übernahme von Schadensersatzansprüchen.

Durch vorstehende Ausführungen hoffen wir, Ihnen Wege und Möglichkeiten aufgezeigt zu haben, sodass Sie bei einer erhaltenen Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer nicht einknicken müssen. Wir empfehlen vielmehr aktiv die Nutzung professioneller Hilfe, um sich effektiv sowie zielführend gegen eine etwaige erhaltene Abmahnung zu verteidigen.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so steht Ihnen unser Team gerne zur Seite!

Ihr Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen


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