Waldorf-Frommer-Abmahnung | Film „Kind 44“ | Nicht zahlen - nicht unterschreiben - richtig reagieren

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Kind 44“ erhalten? Man fordert von Ihnen einen Betrag von € 815,00 sowie eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung? Oft sind diese Forderungen unberechtigt, da der Abgemahnte weder als Täter, noch als Störer haftet. Lesen Sie hier, was Sie tun können.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Die Rechtsanwälte vertreten die namhaften Rechteinhaber im Musik- und Filmbereich bei der Verfolgung von illegalem Filesharing, also dem Verbreiten von Filmen und Musik in Internettauschbörsen. Im Falle des Films „Kind 44“ vertreten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Sie fordern eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung und € 815,00, weil der Abgemahnte angeblich den Film „Kind 44“ illegal in einer Internettauschbörse angeboten haben soll. Es ist die Verfilmung des in der Sowjetzeit angesiedelten Krimibestsellers „Kind 44“ von Tom Rob Smith, über einen KGB-Agenten, der eine Mordserie an Kindern untersucht.

Wer haftet bei der Abmahnung wegen „Kind 44“?

In Deutschland ist der Anschlussinhaber nicht automatisch haftbar, wenn jemand über seinen Anschluss eine Datei illegal angeboten hat. Es stellt sich immer die Frage, ob der Abgemahnte selbst Pflichten innehatte und er diese Pflichten überhaupt verletzt hat. Dies wird in der Waldorf Frommer Abmahnung selbstverständlich nicht erwähnt.

Haftet der Abgemahnte tatsächlich, will jedoch nichts an die Anwälte bezahlen, so hat er eine tatsächliche Chance, dass die Angelegenheit in 3 Jahren zum Jahresende verjährt, ohne, dass er eine Klage erhält. Die Münchner Anwälte versenden jedes Jahr tausende Abmahnungen und sind bereits personell nicht in der Lage, jeden einzelnen zu verklagen, der die € 815,00 nicht bezahlt. Alleine die Gerichtskostenvorschüsse würden sich auf € 159.000,00 belaufen, wenn man 10.000 Abgemahnten in derartigen Angelegenheiten wie „Kind 44“ verklagen würde.

Wer kann sich gut verteidigen? Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung!

Haftet der Abgemahnte nicht, weil z. B. seine volljährigen Kinder oder seine belehrten, einsichtsfähigen minderjährigen Kinder oder andere den Film „Kind 44“ angeboten haben, so entfällt sowohl die Verpflichtung zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung als auch die Pflicht zur Zahlung der € 815,00.

Immer dann, wenn der Abgemahnte nicht selbst den Film angeboten hat, sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob die Abmahnung nicht vollständig zurückgewiesen werden kann.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss. Sie können meine kostenlose telefonische Erstberatung bei einer Abmahnung wegen „Kind 44“ täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine unnötige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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