Waldorf Frommer Abmahnung - Film "Monster Hunter"

  • 2 Minuten Lesezeit

Waldorf Frommer-Abmahnung - Wir helfen!

Sind Sie zur Abgabe einer riskanten und strafbewehrten Unterlassung sowie Zahlung von 938,50 € aufgefordert? Wird Ihnen im Brief als Internet-Anschlussinhaber vorgeworfen, illegal den Film "Monster Hunter" im Internet angeboten zu haben? 

Keine Sorge - wir helfen. Jedoch lassen sie den Brief aus München nicht einfach liegen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist seit vielen Jahren tätig sowie auf Urheberrecht spezialisiert. Es handelt sich nicht um Betrug oder Fake. Nehmen Sie die Abmahnung ernst.

Bekannte Abmahnkanzlei

Täglich versendet die Kanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei vertritt große Filmproduzenten. In diesem Fall die Constantin Film Verleih GmbH. Vorwurf in solchen Fällen ist immer der rechtswidrige Down- und zeitgleiche Upload von Filmdateien (sog. Filesharing).

Filesharing Abmahnung?

Waldorf Frommer wirft dem Internet-Anschlussinhaber vor, den Film „Monster Hunter“ mithilfe einer Software auf einem Computer illegal im Internet verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben, § 19a UrhG.

Dies geschieht durch das sog. Filesharing. Filesharing bedeutet die Weitergabe bzw. das Teilen von Dateien. Weltweit teilen Nutzer ihre Dateien über sogenannte Tauschbörsen-Programme wie Bittorrent oder PopCornTime. Das möchte die Filmproduzentin unterbinden.

Forderung in der Waldorf Frommer Abmahnung

  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Schadenersatz 
  • Erstattung anwaltlicher Kosten

935,80 €uro - Abzocke?

Die Post aus München wegen Filesharing von den Film "Monster Hunter" darf nicht liegen bleiben. Viele solcher Abmahnungen werden zwar außergerichtlich geregelt. Waldorf Frommer ist aber auch vor Gericht aktiv. Die Verjährung des Schadenersatzes beträgt 10 Jahre. 

Keine Experimente!

Böse Anrufe bei Waldorf Frommer oder eine Anzeige bei der Polizei sind keine guten Ideen. Auch sollten Sie die Abmahnung nicht liegen lassen. Konzentrieren Sie sich besser auf eine saubere und professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt im Urheberrecht aus unserer Kanzlei.

Was Sie wissen sollten

Der abgemahnte Internet-Anschlussinhaber ist nicht automatisch in der Haftung. Daher empfehlen wir Folgendes, um weitere Schäden zu vermeiden:

  • Nicht an Waldorf Frommer zahlen
  • Nicht unterschreiben
  • Kostenfrei durch uns beraten lassen!

Zahlen Sie nicht und unterschreiben Sie keine Muster!

Wir raten Ihnen aus langjähriger Erfahrung davon ab, den in der Waldorf-Frommer-Abmahnung genannten Geldbetrag von 938,50 € zu zahlen. Eine Zahlung kann bereits als Schuldanerkenntnis gewertet werden. 

Unterschreiben Sie den Vergleich und sonstige Erklärungen nicht ohne unseren anwaltlichen Rat.

Kostenlose Erstberatung mit uns nutzen!

Rufen Sie die Gegenseite niemals an! Als Anrufer geben Sie versehentlich Informationen her, die eine sehr gute Verteidigung blockieren. Jede organisierte Kanzlei wird Telefonvermerke anfertigen. Es ist ja gerade nicht bewiesen, dass Sie für den ermittelten Vorwurf haften. 

Wenden Sie sich stattdessen an uns. Nutzen Sie unsere garantiert kostenlose Ersteinschätzung ✆ 030 95 99 82 220. 

Erfahrene Verteidiger bei Filesharing-Abmahnung

Unser Team für Urheberrecht berät und verteidigt seit Jahren Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Mit unserer Expertise können wir Ihnen schnell und professionell helfen. Vermeiden Sie eigene Experiment und teure Fehler.

Service bundesweit

Ist eine Vertretung durch uns gewünscht, übernehmen wir selbstverständlich auch diese, und zwar bundesweit und zu einem fairen Pauschalhonorar. Verlieren Sie keine Zeit, wir freuen uns auf Sie!

Foto(s): RA Werner

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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