Waldorf-Frommer-Abmahnung für 20th Century Fox wegen „Planet der Affen, Revolution“

  • 1 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer erhalten? Keine Sorge!

Auch wenn in einer solcher Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten behauptet wird, dass Sie als Anschlussinhaber eine Urheberrechtsverletzung durch ein illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten der 20th Century Fox getätigt haben sollen, so muss dies in der Realität nicht zwangsweise zu Ihrer Haftung führen.

Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie den Download nicht gemacht haben, dann haften Sie auch nicht als Täter. Kommen noch weitere Voraussetzungen dazu, scheiden Sie gänzlich aus jeglicher Haftung aus. - Abmahnung Waldorf Frommer

Sie sollten daher dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einholen, bevor Sie Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen oder irgendetwas unterschreiben oder zahlen!

Mit einer solchen Waldorf-Frommer-Abmahnung verlangen diese die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 815,00. Diese Forderungen werden mit bewusst einseitig gewählter Rechtsprechung untermalt. Dies soll natürlich bewirken, dass Sie sich vorzeitig zu Unterschrift und Zahlung entscheiden.

Wir warnen aber nochmals: Unterschreiben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung, die Sie dann den Rest Ihres Lebens bindet.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte formulieren gerne in ihren beigefügten Formularen „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages”. Diese Formulierung ist richtig.

Es handelt sich bei der sogenannten Unterlassungserklärung um den Austausch zweier Willenserklärungen, die dann zu einem Vertrag führen, der nicht auf eine bestimmte Laufzeit geschlossen wird und Sie daher lebenslang bindet! Wenn man allerdings weder Täter noch Störer im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung ist, dann wäre eine solche Bindung an einen Unterlassungsvertrag fatal für Sie. Sie müssten bei nochmaligem Verstoß zu Lasten der 20th Century Fox mit einer Vertragsstrafe von mindestens € 5001,00 rechnen.

Lassen Sie sich daher frühzeitig helfen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer
 Rechtsanwalt


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