Waldorf Frommer Abmahnung für € 815 - „Grace of Monaco“ (Film) - Lesen Sie hier, wie man richtig reagiert

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Grace of Monaco“ erhalten? Sie sollen den Film angeblich in einer Internettauschbörse illegal angeboten haben? Man fordert von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 815,00? Oft sind derartige und sogenannte Abmahnungen nicht rechtens und man kann alle Ansprüche zurückweisen. Lesen Sie weiter, was zu tun ist und ob auch in Ihrem Fall eine Verteidigungschance besteht.

Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Grace of Monaco“?

Die Münchner Anwälte behaupten, der Film „Grace of Monaco“ sei über den Internetanschluss des Betroffenen illegal angeboten worden. Viele Abgemahnte wissen überhaupt nicht, wie es zu diesen Anschuldigungen kommen konnte und kennen den Film nicht. Der Film ist eine Filmbiografie und zeichnet das Leben von Fürstin Gracia Patricia von Monaco während der Staatskrise Anfang der 1960er-Jahre nach. Der Film kam 2014 in die deutschen Kinos.

Die Ermittlungsmethoden von Waldorf Frommer sind gerichtsfest. Gehen Sie davon aus, dass jemand tatsächlich den Film über den Internetanschluss angeboten hat. Dies kann auch beim bloßen Betrachten des Films über Streamingportale wie Popcorn Time geschehen sein.

Es fragt sich allerdings, ob die Forderungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte an den tatsächlich Verantwortlichen gerichtet werden. Oft ist der Inhaber des Internetanschlusses überhaupt nicht verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung.

Wann haftet der Abgemahnte überhaupt? Oft haftet er gar nicht!

Bevor man vorschnell eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt und damit den Hauptanspruch, nämlich den Unterlassungsanspruch der Universum Film GmbH erfüllt (wobei mit oder ohne Schuldeingeständnis keine Rolle spielt), sollte man unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob dies überhaupt notwendig ist. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist immerhin ein lebenslang gültiger Vertrag, der Vertragsstrafen von € 500,00 pro Verstoß auslöst und den Unterzeichner, also den Abgemahnten schnell finanziell ruinieren kann. Außerdem glaubt bei einem späteren Kostenprozess kein Richter mehr an die Unschuld des Abgemahnten, wenn er diesen Vertrag mit den weitreichenden Konsequenzen unterschrieben hat.

Oft keine (modifizierte) Unterlassungserklärung notwendig

Lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen, ob die Tätervermutung und die Störerhaftung in Ihrem Fall überhaupt greifen. Oft haften Anschlussinhaber bei einer Waldorf Frommer Abmahnung nicht, deren Internetanschluss von mehreren Personen genutzt wird, von denen eine den Film „Grace of Monaco“ angeboten haben. Dann ist es nämlich erforderlich, dass der Abgemahnte bezüglich dieser Personen Belehrungspflichten hatte und diese verletzt hat. Solche Pflichten bestehen schon gar nicht bei volljährigen Familienmitgliedern. Bei anderen Personen (Kindern, Gäste, Mieter etc.) hat der Anschlussinhaber seine Pflichten oft erfüllt, so dass auch hier die Haftung entfallen kann.

So reagieren Sie richtig auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte man nur dann abgeben, wenn dies wirklich rechtlich geboten ist.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung (geben Sie diese Adresse in Ihre Browserzeile ein).

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine ungeschuldete Unterschrift unter einen modifizierten Unterlassungserklärung leisten
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