Waldorf-Frommer-Abmahnung für € 815 - "Malavita - The Family" (Film) - richtig reagieren

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Seit längerem sind Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des angeblichen Anbietens des Films „Malavita – The Family“ im Internet in Umlauf. Die Universum Film GmbH hat die Abmahnanwälte beauftragt, das Verteilen des Films in Internettauschbörsen mit Abmahnungen zu verfolgen. Betroffene sollen als Täter oder Störer haften und deshalb € 815,00 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Oft sind die Abgemahnten jedoch unschuldig. Was kann man tun?

Unbedingt auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Malavita“ reagieren

Haftet der Abgemahnte weder als Täter noch als Störer, hat er also nichts falsch gemacht und jemand anders hat den Film angeboten (irgendjemand war es tatsächlich), entfällt die Haftung komplett, sodass weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben noch etwas bezahlt werden muss.

Reagieren Sie unbedingt auf die Abmahnung, denn die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen solange davon aus, dass der Anschlussinhaber haftet, bis man sie eines besseren belehrt. Sobald volljährige Familienmitglieder (ohne den Täter kennen zu müssen) den Internetanschluss mitnutzen, entfällt nach der Bear-Share-Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Haftung des Anschlussinhabers. Gegen die übrigen Mitnutzer des Internetanschlusses haben Waldorf Frommer allerdings nichts in der Hand, nicht einmal eine IP-Adresse, sodass am Ende bestenfalls überhaupt niemand für den Upload des Films „Malavita – The Family“ haftet.

Verteidigen Sie sich richtig bei einer Abmahnung wegen Filesharings

Sofern man Ihnen also vorwirft, für den Upload von „Malavita – The Family“ verantwortlich zu sein, lassen Sie sich bitte unbedingt von einem Spezialanwalt beraten. Denn oft haften Sie überhaupt nicht und müssen auch keinen Täter präsentieren.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte man nur dann abgeben, wenn dies wirklich rechtlich geboten ist.

Es gibt bei der Abmahnung von „Malavita“ auch keine Folgeabmahnungen. In den meisten Fällen bleibt es bei einer Abmahnung. Sobald mehrere Personen den Internetanschluss nutzen und der Anschlussinhaber nichts falsch gemacht hat, entfällt seine Haftung.

Anwaltskanzlei Hechler: Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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