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Waldorf Frommer - Abmahnung für „Exodus: Götter und Könige“

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Die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat aktuell die Kanzlei Waldorf Frommer aus München beauftragt, Filesharer wegen Verbreitung des Bibelepos „Exodus: Götter und Könige“ abzumahnen.

815 € für einen Monumentalfilm

Die vertretende Kanzlei Waldorf Frommer zeigt in ihrer Abmahnung unter Nennung von Tag, genauem Zeitpunkt und Titel des abgemahnten Werkes den konkreten Tatbestand auf. Dies ermöglicht dem Anschlussinhaber, eigene Ermittlungen anstellen, um den Rechtsverletzenden ausfindig zu machen. Denn: Nicht immer ist der Anschlussinhaber auch der Verletzende.

Es wird erklärt, dass der abgemahnte Film mit Hilfe einer Filesharing-Software zuerst heruntergeladen, und sodann zum Download angeboten wurde. Oftmals ist auch der „Streaming-Dienst“ Popcorn Time genannt.

Die Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer bezieht sich nun auf eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung von 815,- €. Die Unterlassungserklärung steht im Zentrum der Abmahnung durch Waldorf Frommer. Der Abgemahnte verpflichtet sich hiermit, bei einem erneuten Vergehen mehrere tausend Euro an die Rechteinhaberin zu zahlen, womit die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden soll.

Die geforderten 815,- € wiederum setzen sich aus einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 600,- € und Anwaltskosten von 215,- € zusammen. Mit dieser Pauschalzahlung sollen Kosten wie die Ermittlung der IP-Adresse, die anwaltliche Beratung sowie die Speicherung und Herausgabe der Daten durch den Internetprovider abgedeckt werden.

Wenig Reaktionszeit

Abschließend wird deutlich gemacht, dass dem Abgemahnten nur wenig Zeit bleibt, um auf die Abmahnung zu reagieren, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Aus diesem Grund sollten Sie sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung schnell in anwaltliche Beratung begeben. Ziel ist dann zunächst, eine modifizierte und optimal formulierte Unterlassungserklärung abzugeben, sofern ein solcher überhaupt geschuldet wird.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall einfach die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung, da dies als Schuldeingeständnis angesehen wird und weitreichende Folgen nach sich ziehen kann.

Anschlussinhaber ist oft nicht der Täter

Wenn klar ist, dass Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, ist dies ein weiterer Grund für den Gang zum Anwalt, da der Anschlussinhaber nicht für jeden Dritten haftet. Vor allem in Fällen mit Beteiligung minderjähriger oder volljähriger Kinder kann die Haftung vollständig entfallen. Aber auch bei anderen volljährigen Familienmitgliedern haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Geht es um andere Haushaltsangehörige wie z.B. Untermieter oder Mitbewohner, kommt es immer auf die konkreten Umstände an.

Wenn der Anschlussinhaber nicht selbst Täter der Rechtsverletzung ist und auch sonst keine Pflichtverletzung begangen hat, schuldet er auch keine Unterlassungserklärung und keine Zahlung!

Richtige Reaktion 


Wie bereits ausgeführt, auf keinen Fall sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und die Forderung bezahlen.

Auch der Versuch, die abmahnende Kanzlei zur Klärung der Angelegenheit anzurufen bzw. anzuschreiben, ist nicht zielführend. Die Unterlassungserklärung muss in jedem Fall zunächst von einem Experten auf Angemessenheit überprüft werden. Falls Sie also eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Exodus: Götter und Könige“ oder andere Filmwerke oder Serien erhalten haben, wenden Sie sich so schnell wie möglich an uns und profitieren Sie wie folgt:

- keine Unterlassungserklärung wenn Sie sie nicht schulden
- keine Zahlung wenn Sie sie nicht schulden
- bundesweit tätig
- kein Termin vor Ort notwendig
- stets erreichbar
- schnelle Kommunikation per Telefon, Email und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns

Ihre Kanzlei Brehm


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