Waldorf-Frommer-Abmahnung für illegalen Download in sogenanntem Streaming-Portal Popcorntime

  • 1 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Dachten Sie, Sie wären in einem Streaming-Portal gesurft und hätten nichts zum Tausch angeboten? Popcorntime gaukelt Streaming vor.

Waldorf Frommer verschickt gerade in 2015 Tausende von Abmahnungen im Auftrag der gängigen Mandanten, wie Warner Bros. Entertainment GmbH oder 20th Century Fox, für den illegalen Tausch von bekannten Serien wie „Arrow“ oder „Two and a Half Men“, „Homeland“ u.a.

Streaming war doch bisher nicht verboten?

Popcorntime signalisiert dem Internetuser, er würde sich angeblich in einem Streaming-Portal aufhalten. Das Streaming ist tatsächlich in rechtlicher Hinsicht eine sogenannte Grauzone. Bisher gibt es keine BGH-Rechtsprechung, die das Streaming verboten hat.

Der Trick, der hier auf dem Portal von Popcorntime angewendet wird, ist, dass Popcorntime sich einer Tauschbörsensoftware bedient, vermeintlich aber als Streaming-Portal fungiert.

In tatsächlicher Hinsicht bieten Sie beim Download einer der oben genannten US-Serien im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH oder von 20th Century Fox dieses File zum Tausch an. Hierin besteht allerdings die Urheberrechtsverletzung. Es handelt sich um ein sogenanntes öffentliches Zugänglichmachen einer lizenzierten Datei. - Abmahnung Waldorf Frommer

Waldorf Frommer verschickt daher Abmahnungen wegen des illegalen Tauschs auf Popcorntime. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verlangen in diesen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschalisiertem Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten.

Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie kein Kontakt mit Waldorf Frommer auf.

Lassen Sie sich helfen. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man den Schaden entweder ganz beseitigen kann, weil Sie schlichtweg als Täter einer solchen Urheberrechtsverletzung ausscheiden oder aber zumindest deutlich begrenzen kann.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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