Waldorf Frommer-Abmahnung - Für immer Single - Was tun?
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Sie haben eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich den Film „Für immer Single“ in einer Internettauschbörse angeboten haben sollen? Tatsächlich jedoch haben Sie überhaupt nichts angeboten? Dann entfällt eventuell die Haftung des Anschlussinhabers, da er gerade nicht haftet, wenn bestimmte andere (Partner, Kinder) den Film angeboten haben.
Abmahnung Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH: Kein Betrug
Rechtlich ist die Lage nach den 3 Urteilen des Bundesgerichtshofes klar: Der Anschlussinhaber haftet nicht mehr, wenn enge Angehörige wie Kinder oder der Partner Filme wie „Für immer Single“ in einer Internettauschbörse angeboten haben.
Dabei reicht es aus, wenn volljährige oder minderjährige Kinder bzw. der Partner den Anschluss mitnutzen. Der Anschlussinhaber hat seine Pflichten erfüllt, wenn er den Kindern das Filmetauschen verboten und danach gefragt hat, wer der Täter war. Kommt keine Antwort von den Kindern, so haftet er trotzdem nicht, da die Täter- und Störervermutung entkräftet sind.
Nicht zahlen – nicht unterschreiben
Sofern der Anschlussinhaber sein Internet mit anderen wie z. B. volljährigen Kindern teilt, muss er keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und erst recht keine € 150,00 (wie oft falsch geraten wird) an Waldorf Frommer wegen der Abmahnung bezahlen. Leider sind Angaben von Verbraucherschutzverbänden oder der Rechtsschutzversicherung diesbezüglich oft blanker Unsinn. Dort rät man oft zur „modifizierten“ Unterlassungserklärung in Unkenntnis der Rechtslage. Jede Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag, der Strafen pro Verstoß von € 5.000,00 auslösen kann.
Bei unschuldigen Abgemahnten gilt: Keine modifizierte Unterlassungserklärung – keine € 150,00
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und erläutert Ihnen gerne in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch, ob Sie als Abgemahnter überhaupt verpflichtet sind, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die € 815,00 zu bezahlen.
Sie erreichen mich unter Telefon 07171 – 18 68 66 von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Besuchen Sie auch meine Internetseite, dort finden Sie Beauftragungsformulare.
Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:
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