Veröffentlicht von:

Waldorf Frommer-Abmahnung für „Run All Night“| Hilfe vom Anwalt

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Run All Night“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH:

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Run All Night“ per Filesharing über eine P2P-Tauschbörse.

Verlangt wird vom Anschlussinhaber, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, für die Abmahnkosten aufzukommen sowie den sog. Lizenzschaden zu ersetzen. Es wird ein Vergleichsangebot in Höhe von 815€ zur Beilegung der Streitsache unterbreitet.

Nicht unterschreiben und auch nicht zahlen:

Als Betroffener sollten sie keinesfalls voreilig einen Zahlungsvorgang einleiten. Es bedarf in jedem Fall einer juristischen Einzelfallüberprüfung.

Grund hierfür ist, dass sich in der Rechtsprechung bzgl. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing eine differenzierte Kasuistik entwickelt hat.

Schadensersatzansprüche müssen von einfachen Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen unterschieden werden. Allein aus der Tatsache, dass ein Internetanschluss unterhalten wird, kann nicht der Rückschluss auf die erforderliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers gezogen werden. Gerade in Drittbeteiligungsfällen, wenn in etwa die Rechtsverletzung durch einen Mitbewohner oder das Kind begangen wurde, kann eine Verantwortlichkeit häufig ausgeschlossen werden. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Die Verantwortlichkeit des Empfängers der Abmahnung ist also immer einzelfallabhängig und bedarf der Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Juristen.

Darüber hinaus sollte die Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschrieben werden. Ein solches Vorgehen könnte als Schuldanerkenntnis aufgefasst werden. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind häufig auch viel zu weit formuliert, wodurch der Anschlussinhaber weit mehr Verpflichtungen als notwendig eingeht. Man ziehe nur in Betracht, dass die Unterlassungserklärung den Erklärenden mindestens 30 Jahre bindet und bei weiterer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von mehreren Tausenden Euro zur Folge hat.

Unerlässlich ist deshalb die Kontaktierung eines auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts, der Ihnen dabei hilft, das bestehende Kosten- und Prozessrisiko zu minimieren.

Beachtung sollte allerdings den kurz bemessenen Fristen geschenkt werden. Die Abmahnung darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da die geltend gemachten Rechte auch gerichtlich durchsetzbar sind, was dazu führt, dass auf Sie zusätzliche Gerichtskosten zukommen können. Deshalb wird zur unverzüglichen Kontaktierung eines Rechtsanwalts geraten.

Unser Angebot:

Bei uns erfahren Sie eine enge und persönliche Beratung. Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte Mandatsabwicklung wie eine fachgerechte Rechtsbewertung und Risikoeinschätzung.

Bei uns können Sie auf jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts und speziell des Filesharings zählen.

Gerne beraten wir Sie kostenlos in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Rufen Sie uns an!

Ihre Kanzlei Brehm


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Brehm

Beiträge zum Thema