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Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros.

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Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten? Einem unserer Mandanten wird aktuell vorgeworfen, über das Internet Filesharing und damit eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "A Star Is Born" begangen zu haben.


Bei dem Filmwerk "A Star Is Born" handele es sich um ein urheberrechtlich zugunsten der Warner Bros. Inc. geschütztes Werk. Dieses soll unser Mandant in einem Filesharing-Programm unerlaubt hochgeladen haben. Filesharing-Programme dienen dem Austausch von Dateien zwischen unbekannten Nutztern. Bekannte Programme sind z.B. Vuze, BitComet, BitTorrent, MLDonkey, Shareaza, eMule, eDonkey2000, PopcornTime, Cuevana, Zona, Isoplex. Bei der Nutzung eines Filesharing-Programms wird technisch bedingt die gewünschte Datei zunächst auf den eigenen Rechner herunter- und in einem weiteren Schritt wieder hochgeladen. In diesem Hochladevorgang sieht die Gegenseite eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 16, 19 a UrhG. 

Geltend gemachte Ansprüche:

Die Gegenseite verlangt von unserem Mandanten, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt und Schadensersatz leistet. Daneben werden Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Gesamtforderung beläuft sich auf 915,00 €.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

In unserer täglichen Kanzleipraxis haben wir als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht häufig mit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zu tun. Bei einer Abmahnung, die den Empfänger oftmals verunsichern kann, handelt es sich zunächst einmal um den Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Bevor Klage erhoben wird, erfolgt regelmäßig zunächst der Ausspruch einer Abmahnung. Daher ist es auch die denkbare schlechteste Alternative, eine Abmahnung komplett zu ignorieren. Sodann drohen schnell teure einstweilige Verfügungen oder Klagen, durch die der Abgemahnte jeweils gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet wird. In den meisten Fällen stehen mehrere Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bzw. gegen die geltend gemachten Kosten zur Verfügung. Näheres richtet sich naturgemäß nach dem fallrelevanten Einzelfallumständen. Wurde die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung selbst oder durch einen Dritten begangen? Wurde die Person, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat, ordnungsgemäß belehrt? Vorderstes Ziel der anwaltlichen Beratung sollte jedenfalls sein, die geltend gemachten Ansprüche im Sinne des Abgemahnten herunterzuhandeln. Selbstverständlich sind auch Fälle denkbar, in denen eine Haftung ganz ausscheidet. Wichtig ist hier die einzelne Abmahnung und der tatsächliche Hergang.

Beachten Sie folgende Grundregeln, wenn Sie abgemahnt worden sind:

- Unterschreiben Sie ohne vorherige Überprüfung durch einen spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen

- Zahlen Sie keine Beträge an die Gegenseite

- Rufen Sie weder den Abmahner noch seinen Anwalt an

- Achten Sie darauf, die gesetzten Fristen genau einzuhalten

- Ignorieren Sie das Abmahnschreiben nicht

- Lassen Sie Ihre Abmahnung spezialisiert überprüfen

Wir stehen Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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