Waldorf-Frommer-Abmahnung für Warner Bros. wegen der US-Serie „2 Broke Girls“

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Neben vielen weiteren bekannten und beliebten US-Serien mahnt Waldorf Frommer auch die US-Serie „2 Broke Girls“ im Auftrag der Warner Bros. ab.

Keine Panik! Die Abmahnungen sehen zwar sehr bedrohlich und sehr professionell aus. Sie sind auch sehr professionell und rechtlich fundiert. Tatsächlich kann man dennoch gegen solche Abmahnungen vorgehen. Der BGH hat hier einzelne Kriterien zusammengestellt, die ich Ihnen gerne im Nachfolgenden aufzeigen möchte. - Abmahnung Waldorf Frommer 

Wenn neben dem Anschlussinhaber weitere Mitglieder der Familie, des Haushalts, der Pension oder des Hotels Zugang zu dem WLAN haben und bestimmte weitere Kriterien vorliegen – beispielsweise, dass der Anschlussinhaber auch jeden einzelnen Verwender seines Anschlusses belehrt hat, dass dieser keine illegalen Downloads tätigen oder sonstige illegale Tauschbörsenseiten besuchen darf – dann gibt es Mittel und Wege, wie man Sie gut verteidigen kann.

Waldorf-Frommer-Abmahnungen bestehen in der Regel aus der Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Forderung der Zahlung von Anwaltskosten und pauschalisierten Schadenersatz als Vergleichsbetrag. Bei US-Serien verlangen Waldorf Frommer und deren Mandantschaft in der Regel Beträge zwischen € 469,00 – 519,00 pro Folge.

Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurz gewählte Frist. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf. Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts. Suchen Sie vielmehr den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


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