Waldorf Frommer-Abmahnung - "Gone Girl - Das perfekte Opfer" - richtig reagieren auf € 815 Forderung

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Film „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ ist Gegenstand von Waldorf Frommer-Abmahnungen im Jahr 2015. Der Filmrechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Münchener Kanzlei beauftragt, angebliche Urheberrechtsverletzungen, die über die Tauschbörsensoftware bittorrent begangen worden sein wollen, mit Abmahnungen zu verfolgen.

Was ist eine Waldorf Frommer-Abmahnung?

Angeblich wurde über den Internetanschluss des Betroffenen der Film „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ angeboten. Internettauschbörsen verbreiten die Filme bereits beim Herunterladen und selbstverständlich auch danach, solange sie sich auf dem PC im Filesharing-Ordner befinden. Auch beim Streaming auf Popcorn Time läuft eine Tauschbörsensoftware im Hintergrund und bietet den Film anderen Usern von Popcorn Time illegal an. Die Nutzung von Internettauschbörsen und Popcorn Time geschieht immer illegal.

Der Rechteinhaber Twentieth Century Fox wehrt sich selbstverständlich gegen die kostenlose Verteilung seiner Filme im Internet. Er verlangt mit diesen sog. Abmahnungen von Waldorf Frommer von den ermittelten Anschlussinhabern eine Unterlassungserklärung sowie den Ersatz von Anwaltskosten und Lizenzschäden in Höhe von € 215,00 bzw. € 600,00, insgesamt € 815,00.

Was tun bei einem Schreiben von Waldorf Frommer im Jahr 2015?

Viele der Tipps im Internet über Waldorf Frommer sind bereits nicht mehr aktuell. Mittlerweile existiert eine gefestigte Rechtsprechung, wann der Abgemahnte überhaupt haftet und wann nicht.

In vielen Fällen sind die Abgemahnten nicht verpflichtet, eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben und etwas zu bezahlen. Wer den Unterlassungsanspruch und somit den Hauptanspruch der Gegenseite mit einer modifizierten Unterlassungserklärung vollständig erfüllt, tut sich hinterher schwer, die Kostenforderungen abzulehnen.

Es gilt: Wer unschuldig ist, muss nicht unterschreiben und auch nicht bezahlen.

Lassen Sie als Abgemahnter Ihren Fall genau prüfen. Mit der modifizierten Unterlassungserklärung, die unzählige Anwälte immer gerne sofort abgeben, verschlimmern Sie Ihre Situation in vielen Fällen massiv. Immerhin gilt der Unterlassungsvertrag lebenslang und kann Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen, wenn jemand den Film „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ erneut über Ihren Internetanschluss anbietet.

Die beste Reaktion auf eine Abmahnung: keine modifizierte Unterlassungserklärung

Suchen Sie nach der optimalen Verteidigung. Die wird Ihnen bei Verbraucherverbänden oder Hotlines einer Rechtsschutzversicherung oft nicht geboten. Dort rät man meist sofort zu einer modifizierten Unterlassungserklärung, was aufgrund der verheerenden Folgen (siehe oben) in vielen Fällen sträflich falsch und Unsinn ist.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf Frommer-Abmahnungen bearbeitet, darunter etliche bezüglich des Films „Gone Girl – Das perfekte Opfer“.

Er erläutert Ihnen die Rechtslage in Ihrem individuellen Fall und weist, wenn möglich, sämtliche Ansprüche von Waldorf zurück. Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/waldorf-frommer-abmahnung-wegen-exodus-goetter-und-koenige-nicht-unterschreiben-keine-zahlen_066437.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema