Waldorf Frommer Abmahnung | Gravity (Film) – Keine € 815,00 bezahlen? Richtig reagieren!

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Auch im Jahr 2015 sind etliche Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des Films „Gravity“ an Haushalte unterwegs, über deren Internetanschluss der Film angeblich illegal angeboten worden sein soll. Die Münchner Anwälte werden hierbei im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH tätig. Diese verlangt von den Betroffenen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen sowie einen Schadenersatzbetrag von insgesamt € 815,00.

Was ist der Vorwurf?

In der Waldorf Frommer Abmahnung wirft man meinen Mandanten vor, sie hätten weltweit den Film „Gravity“ allen Nutzern der Internettauschbörse „BitTorrent“ zum Download angeboten. In dem Schreiben ist auch angegeben, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll.

Würde der Vorwurf stimmen und der Abgemahnte als Täter oder Störer haften, empfiehlt sich eine modifizierte Unterlassungserklärung zusammen mit einer Vergleichszahlung. Denn bei dem Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Filmes ohne Berechtigung liegt tatsächlich eine Verletzung der Rechte des Urhebers vor. Hieraus folgen die geltend gemachten Ansprüche des Rechteinhabers, die in jeder Hinsicht gerichtsfest und berechtigt sind.

Oft haften die Abgemahnten überhaupt nicht!

Wer eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Gravity erhalten hat, sollte unbedingt von einem Spezialanwalt prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Denn sobald nicht der Abgemahnte, sondern jemand anders (Partner, Kinder, Gäste, Mieter, Mitbewohner etc.) den Film Gravity angeboten hat, kann die Haftung des Abgemahnten entfallen. Es ist immer genau zu prüfen, ob der Abgemahnte überhaupt verantwortlich ist. Eine Verantwortung scheidet dann aus, denn der Abgemahnte keine Pflichten verletzt hat. Bei minderjährigen Kindern hat man z. B. unter anderem die Pflicht, diese über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsennutzungen zu belehren. Hat man alle Pflichten erfüllt, so kann man jedwede Haftung von sich weisen. Weiß man nicht, wer die Tat begangen hat, so kann es sogar sein, dass überhaupt niemand haftet.

Folgen einer fehlenden Verantwortlichkeit

Wer nicht als Täter oder Störer haftet, muss selbstverständlich weder die € 815,00 bezahlen, noch irgendeine Unterlassungserklärung abgeben.

Wer nicht haftet, jedoch eine oft im Internet zitierte „modifizierte“ Unterlassungserklärung (die in keiner Weise vorteilhaft ist) abgibt, der hat – ob mit oder ohne Schuldeingeständnis – den Hauptanspruch der Abmahnung, nämlich den Unterlassungsanspruch, erfüllt und haftet lebenslang. Käme es erneut zu einem Upload von „Gravity“, werden sofort € 5.000,00 zur Zahlung fällig.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Gravity“ erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine Abgabe einer ungeschuldeten modifizierten Unterlassungserklärung
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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