Waldorf Frommer Abmahnung | How I Met Your Mother - richtig reagieren

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Ignorieren Sie die Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der US-TV-Serie „How I Met Your Mother“ keinesfalls. Die Münchner Kanzlei mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox erneut eine oder mehrere Folgen der beliebten TV-Serie ab. Ebenso werden momentan wieder die Serien „Homeland“, „American Dad“, „Family Guy“ und andere abgemahnt. In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, die Folge/n in einer Internettauschbörsen illegal angeboten zu haben. Daher fordert der Rechteinhaber einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mit hoher Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung. Ebenso werden € 469,50 zur Kompensation des Schadensersatzes verlangt.

Wer haftet bei der Waldorf Frommer Abmahnung?

Wichtig: Der Anschlussinhaber haftet niemals automatisch, wenn andere Personen (Partner, Kinder, Besucher etc.) eine Folge von „How I Met Your Mother“ über seinen Internetanschluss angeboten haben.

Der abgemahnte Anschlussinhaber haftet nur, wenn er Pflichten verletzt hat. Gegenüber z. B. dem Partner oder volljährigen Kindern bestehen grundsätzlich gar keine Pflichten, sodass in diesen Fällen weder eine Unterlassungserklärung abgegeben, noch etwas bezahlt werden muss.

Einer modifizierten Unterlassungserklärung bedarf es nur dann, wenn der Anschlussinhaber selbst der Täter war oder er z. B. seine Belehrungspflichten gegenüber minderjährigen Kindern verletzt hat.

Fragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A., ob Sie überhaupt verpflichtet sind, eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abzugeben.

Was tun bei einer Waldorf Frommer Abmahnung?

Auch wenn Sie (leider) oft im Internet hören, Sie sollen bei einer Waldorf Frommer Abmahnung eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben: Unterschreiben Sie keine (modifizierte) Unterlassungserklärung, wenn Sie nicht für den angeblichen Upload verantwortlich sind. In einer Vielzahl von Fällen entfällt nämlich sowohl der Unterlassungsanspruch als auch die teilweise hohen Forderungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bietet Ihnen bei einer Filesharing-Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Gerne können Sie mich von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr anrufen. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite, dort finden Sie auch Beauftragungsformulare.

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