Waldorf-Frommer-Abmahnung | Independence Day – Wiederkehr und € 915,00 Forderung?

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Bundesweite Hilfe bei Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“ erhalten und sollen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben und € 915,00 bezahlen? Nur wer als Täter ganz oder als Störer teilweise für das illegale Anbieten des Films verantwortlich ist, muss die Forderungen der Gegenseite ganz oder teilweise erfüllen. Viele Abmahnte haften in keiner Weise für die Vorwürfe und sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen, bevor sie vorschnell handeln.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Der Film „Independence Day – Wiederkehr“ ist noch nicht in den deutschen Kinos angelaufen, schon wird er bereits in Internettauschbörsen illegal angeboten. Waldorf-Frommer-Abmahnungen lassen dann nicht lange auf sich warten. Durch die Abmahnung soll ein Gerichtsverfahren bezüglich der geltend gemachten Forderungen verhindert und dem Abgemahnten die Gelegenheit gegeben werden, die Sache außergerichtlich zu klären.

Ihnen als Abgemahnten wird hier seitens der Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgeworfen, den Film „Independence Day – Wiederkehr“ illegal in einer Internettauschbörse angeboten zu haben. Zunächst besteht eine Vermutung dafür, dass der (richtig) ermittelte Anschlussinhaber auch für die Urheberrechtsverletzungen über seinen Internetanschluss verantwortlich ist. Daher sollen Sie eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben und € 915,00 bezahlen.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch bei der Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“?

Nein. Die genannte Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Anschlussinhaber darlegt, dass andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 8.01.2014, Az.: I ZR 169/12). Des Weiteren fordert der Bundesgerichtshof eine Eingrenzung des Täterkreises so eng als möglich.

Sobald andere Personen wie Kinder, Partner, Gäste, Mitbewohner oder andere den Internetzugang mitgenutzt haben – auch wenn man den Täter nicht ermitteln konnte – kann die Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers entfallen. Genau diese Prüfung und juristische Aufarbeitung ist Aufgabe eines Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A., der bereits tausende Waldorf Frommer Abmahnungen bearbeitet hat. Ziel meiner Verteidigung ist in erster Linie – wenn möglich – die Abwehr des Unterlassungsanspruches und der Geldforderungen.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Independence Day – Wiederkehr“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Gods of Egypt“.


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