Waldorf Frommer-Abmahnung - Interstellar - € 815 - was tun?

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Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des angeblichen Filesharings des Films „Interstellar“ in einer Internettauschbörse erhalten oder weil Sie Geneva Storm oder Popcorn Time genutzt und den Film nur angeschaut haben? In beiden Fällen bietet man den Film „Interstellar“ anderen Usern mit bittorrent an und macht sich gegenüber dem Filmrechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH haftbar, vorausgesetzt, man ist als Täter oder Störer überhaupt verantwortlich.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und € 150 bezahlen?

Der Vorschlag, den man im Internet und von Anwälten oft hört und liest, dass jeder Abgemahnte einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt und € 150 an Waldorf Frommer bezahlt, und die Sache damit nahezu erledigt ist, zeugt nicht von Fachkompetenz. Im Gegenteil. Damit macht man die Sache viel schlimmer, wie wenn man überhaupt nicht reagiert.

Fakt ist: Die Waldorf Frommer-Abmahnung ist weder Abzocke noch Betrug. Wer eine Unterlassungserklärung, ob modifiziert, ob mit oder ohne Schuldeingeständnis, abgibt, erfüllt den zentralen Anspruch der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Außerdem bindet auch die modifizierte Unterlassungserklärung lebenslang und kann Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Fall auslösen.

Lassen Sie daher unbedingt anwaltlich prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt für das Verteilen des Films „Interstellar“ haften. Es kommen eine Täterhaftung und eine Störerhaftung (Haftung für andere wegen einer Pflichtverletzung) in Frage.

Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung

Ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Sofern Sie als Täter oder Störer haften, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die allermeisten seiner Mandanten verweigern dennoch die Zahlung.

Eines sollten Sie nicht machen: Auf Tipps aus dem Internet oder auf Anwälte hören, die Ihnen sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung andrehen wollen, ohne zu fragen, ob Sie überhaupt irgendwie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Das Abgeben von – oft überflüssigen und gefährlichen – modifizierten Unterlassungserklärungen hat sich ebenso wie die Abgabe von unnötigen vorbeugenden Unterlassungserklärung zu einer Unart entwickelt, die vielen Abgemahnten mehr schadet als nützt.

Was Sie nun tun sollten

Bei der Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Interstellar“ kommt man mit der Argumentation „Ich habe nichts gemacht“ oder „alles Betrug und Abzocke“ nicht weiter. Stattdessen muss man sauber juristisch argumentieren, warum eine Haftung entfallen kann. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind Profis auf ihrem Gebiet. Stellen Sie daher Waffengleichheit her und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten. Dann sparen Sie sich oft die gefährliche (modifizierte) Unterlassungserklärung.

Sofern andere den Film angeboten haben und der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt hat, haftet er überhaupt nicht.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. kann auf eine Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen zurückblicken und Sie bei der – je nach Einzelfall eventuell möglichen – Abwehr der Abmahnung unterstützen.

Sie können mich telefonisch für eine kostenlose Erstberatung, täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00, anrufen oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe – kein Ortstermin notwendig
  • Sofortige Reaktion möglich
  • Kostenlose Erstberatung
  • Faire Pauschalpreise

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