Waldorf Frommer Abmahnung | jOBS | € 815,00 | Was tun?

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Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „jOBS – Die Erfolgsstory von Steve Jobs“ durch Filesharing im Internet.

Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über das Leben von Steve Jobs mit dem Titel „jOBS – Die Erfolgsstory von Steve Jobs“ in einem Internet p2p-Netzwerk angeboten zu haben. Dies kann bereits beim Herunterladen passiert sein oder ein Internetnutzer im Haushalt hat die Tat begangen. Matthias Hechler, M.B.A. mit seiner Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen helfen.

Waldorf Frommer-Abmahnung – Unterlassungserklärung und € 815

Mit dieser sog. Abmahnung fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Betroffenen auf, die Datei auf dem PC zu löschen, das Filesharing zukünftig zu unterlassen und einen Schadensersatzbetrag von € 815,00 zu bezahlen. Damit das Unterlassungsversprechen ernsthaft gemeint ist, muss ein lebenslang bindender Unterlassungsvertrag (Unterlassungserklärung) mit Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung abgeschlossen werden. Die Gefährlichkeit und Bedeutung dieser Unterlassungserklärung wird oft unterschätzt. Man sollte sie nur abgeben, wenn sie wirklich geschuldet ist. Andernfalls kann sich der Unterzeichner schnell finanziell ruinieren.

Waldorf Frommer-Abmahnung niemals ignorieren – Richtig reagieren

Die Abmahnung ist keine Internet-Abzocke, stattdessen machen die Rechteinhaber ihre ureigenen Ansprüche geltend. Daher gehen sie zunächst davon aus, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter war. Dies ist jedoch in vielen Fällen falsch, da Kinder, Nachbarn, Mieter oder Besucher den Film angeboten haben. In vielen dieser Fälle haftet der Anschlussinhaber nicht für die anderen, sondern überhaupt nicht. Folglich muss er weder die gefährliche Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen.

Lassen Sie Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B. A. unbedingt anwaltlich prüfen, ob ein Fall vorliegt, in dem der Anschlussinhaber überhaupt für den Täter verantwortlich ist. Liegt eine Haftung als Täter oder Störer vor, sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, sonst nicht. Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentrale und leider auch Anwälte raten oft viel zu schnell zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“, ohne den Abgemahnten darauf hinzuweisen, wie gefährlich dies tatsächlich ist.

Waldorf Frommer-Abmahnung – was tun?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., hat Erfahrung mit mehr als 17.000 Filesharing-Abmahnungen. Er bietet Ihnen bei einer Filesharing-Abmahnung eine kostenlose Erstberatung, Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr unter Telefon 07171 - 18 68 66. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite abmahnungs-abwehr.de, dort finden Sie auch Beauftragungsformulare.

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

  • Langjährige Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Zufriedene Mandanten und faire Preise
  • Bundesweite Hilfe

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