Waldorf-Frommer-Abmahnung „Just Mercy“ (915 €) - Richtig reagieren!
- 3 Minuten Lesezeit
Keine Experimente bei der Unterlassungserklärung
Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer tritt an unzählige Internet-Anschlussinhaber heran und mahnt Urheberrechtsverletzungen in Verbindung mit dem Kinofilm „Just Mercy“ ab (Filesharing).
Man behauptet, der Internet-Anschlussinhaber habe persönlich einen illegalen Down- bzw. Upload begangen. Konkret wirft man dem Abgemahnten vor, er habe das Filmmaterial von "Just Mercy" vervielfältig und vor allem im Internet öffentlich zugänglich gemacht, § 19a UrhG.
Wer ist Waldorf Frommer
Waldorf Frommer ist mit rund 60 Rechtsanwälten die größte und bekannteste Abmahnkanzlei Deutschlands. Zu ihren Mandanten gehören zahlreiche und namhafte Unternehmen aus der Film-, Musik- und Verlagsbranche. In diesem Fall sind die Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment Inc. tätig.
Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung
- strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- 700 € Schadenersatz für Warner Bros. Entertainment Inc.
- 215 € Rechtsanwaltskosten
Waldorf Frommer-Abmahnung ist kein Fake!
Abmahnungen von Waldorf Frommer müssen ernst genommen. Die Kanzlei existiert seit Jahren und tritt zudem regelmäßig vor Gericht auf. Die Waldorf-Frommer-Abmahnung ist kein Fake. Daher sollten Abgemahnte zügig handeln. Streitigkeiten im Urheberrecht können über die Zeit kostenintensiv werden.
Daher gilt im Falle der Haftung, sich anwaltlich zu vertreten lassen, um den Schaden klein zu halten und den Fall mit einer außergerichtlichen Einigung professionell abzuschließen.
Einigungsprofis von Baumeister Rosing helfen
Sollte der Anschlussinhaber tatsächlich in der Haftung sein oder aus anderen Gründen eine außergerichtliche und schnelle Lösung wünschen, helfen wir mit unserem Team für Urheberrecht.
Unsere Anwälte sind im Urheberrecht sehr erfahren. Seit Jahren verteidigen wir Betroffene und verhandeln auch für die Abgemahnten. Unsere Anwälte sind Profis im Sachen Verhandlungen bei Abmahnungen im Urheberrecht. Für unsere Mandanten steht oft eine Schadensbegrenzung im Vordergrund. Daher ist es zu empfehlen, einen Profi für Einigungen bei Abmahnungen zu beauftragen.
Wir helfen Ihnen - ganz nach dem Motto: Gewusst wie & die Sache ist schnell und günstiger aus der Welt geschafft.
Risiken in der Waldorf Frommer Abmahnung
Die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet eine vertragliche Verpflichtung, die im Wiederholungsfall eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro auslösen kann. Die Unterlassungserklärung bindet Sie zudem ein Leben lang. Mithin gehen Sie in der Folge mit der Warner Bros. Entertainment Inc. einen lebenslangen Unterlassungsvertrag ein.
- lebenslanger Unterlassungsvertrag
- mögliche Vertragsstrafe in der Zukunft
- unnötiges Schuldanerkenntnis
- evtl. Kostentragung im späteren Gerichtsprozess bei Kenntnis des Täters
Keine Experimente, insbesondere nicht bei der Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung ist genau zu prüfen. Die einzelnen Formulierungen können Nachteile für den Unterzeichner beinhalten.
Mit unserer langjährigen Erfahrungen bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen prüfen wir immer zuerst, ob Sie überhaupt eine strafbewehrte Unterlassung erklären müssen.
Erst wenn eine Prüfung ergibt, dass Sie eine solche Unterlassung erklären müssen, wird die Erklärung zu Ihren Gunsten modifiziert. Die vorschnelle und besonders inflationäre Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung "nur" für das gute Gefühl wäre ein unsauberes Vorgehen.
Richtig reagieren - Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
Nach Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung sammeln Sie die Informationen zu Ihrem Fall, insbesondere WER hat das Internet zur Tatzeit genutzt (Familie, Gäste, Nachbarn)?
Im Rahmen einer garantiert kostenfreien Ersteinschätzung unter 030 95 99 82 220 besprechen wir Ihren Fall gemeinsam mit einem Anwalt für Urheberrecht. Schnell wissen Sie, was man Alles beachten muss. Sie entscheiden dann, ob wir Sie komplett verteidigen oder eine günstige Einigung mit der Gegenseite realisieren.
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