Waldorf-Frommer-Abmahnung - „Kind 44“

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Momentan mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Kind 44“ ab.

„Kind 44“ ist ein Thriller aus dem Jahr 2015 und handelt von einem Geheimpolizisten (Tom Hardy), der einen Serienmörder aufspüren muss, den es in Stalins Sowjetunion gar nicht geben darf.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, innerhalb eines Filesharing-Netzwerks den betroffenen Film anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die öffentliche Zugänglichmachung ist ein allein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber vorbehaltenes Recht, vgl. § 19 a UrhG.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch, der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig.

Stattdessen raten wir zu der Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, die sich nur auf die nötigsten Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert ist. Bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie Hilfe bei einem erfahrenen Rechtsanwalt suchen. Sie sollten es unterlassen, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien verfasst worden und können daher Ungenauigkeiten enthalten.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet ein erstes kostenloses Gespräch an, in welchem Sie uns von Ihrem persönlichen Fall berichten können und sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website www.abmahnhelfer.de aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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