Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Kingsman - The Secret Service“ | Nicht zahlen – richtig verteidigen!

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Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing des Films „Kingsman – The Secret Service“ ist kein Beinbruch. Der Filmrechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Waldorf-Anwälte beauftragt, das illegale Filesharing seiner Filme mit Abmahnungen zu verfolgen.

Oft wissen Abgemahnte nicht, um was es sich überhaupt handelt, weil jemand anders wie z. B. Kinder, Partner den Film angeboten hat. Bei dem Film handelt es sich um die Geschichte einer geheimen Spionageorganisation, die noch unbedarfte aber vielversprechende Teenager von der Straße für ihr hochqualifiziertes Trainingsprogramm rekrutiert. Zur selben Zeit wird die Welt von einem verrückten High-Tech-Bösewicht bedroht.

Wer nichts gemacht hat, haftet nicht

Wer weder als Täter noch als Störer verantwortlich ist, haftet nicht und muss insbesondere keine – im Internet oft beschriebene – modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Solange man nichts unternimmt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber bzw. der Abgemahnte selbst für den Upload des Films „Kingsman – The Secret Service“ verantwortlich ist. War dem nicht so, so gilt es, diese Vermutung durch ein Verteidigungsschreiben zu widerlegen.

  • Bewahren Sie nach Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung zunächst Ruhe.
  • Reagieren Sie immer auf die Abmahnung.
  • Reagieren Sie nur mit einem spezialisierten Anwalt.

Wie kann man die Ansprüche zurückweisen?

Die Zurückweisung der Ansprüche bedarf eines sorgfältigen Vorgehens. Denn wenn der Täter überhaupt nicht bekannt ist, muss dieser auch nicht genannt werden, sodass am Ende niemand haftet. Zu unterscheiden ist zwischen Täterhaftung und Störerhaftung (Haftung für andere wegen eigener Pflichtverletzung).

Es kommt daher immer auf den Einzelfall an. Hierfür bedarf es eines gut begründeten Vortrags eines spezialisierten Rechtsanwalts. Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist. Senden Sie mir die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss. Sie können meine kostenlose telefonische Erstberatung bei einer Abmahnung wegen „Kingsman – The Secret Service“ täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine unnötige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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