Waldorf Frommer-Abmahnung - Klage vom Amtsgericht abgewiesen - Richtig reagieren

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Dann sind Sie nicht alleine. Hunderte Abgemahnte erhalten jede Woche eine solche Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Sie sollten nicht in Panik geraten, denn oft haftet der Abgemahnte gar nicht, manchmal haftet sogar überhaupt niemand. So im Fall eines meiner Mandanten vor dem Amtsgericht Nürtingen 2015. Erneut hat die Anwaltskanzlei Hechler in erster Instanz eine Klage von Waldorf Frommer erfolgreich abwehren können.

Niemand haftet trotz des nachgewiesenem Upload des Films

Mein Mandant war im Jahre 2011 von Waldorf Frommer wegen eines Filmuploads und damit einer Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse abgemahnt worden. Er war nicht der Täter. Vielmehr nutzten ein volljähriges Kind und die Ehefrau den Internetanschluss auch.

Somit haftete mein Mandant weder als Täter, noch als Störer und gab konsequent auch nicht die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer ab und bezahlte auch nichts, sondern beauftrage die Anwaltskanzlei Hechler mit seiner Rechteverteidigung.

Kurz vor Verjährungsende 2011 beantragte die Kanzlei Waldorf Frommer – wie üblich – einen Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung. Konsequent wurde danach eine Klage vor dem Amtsgericht Nürtingen auf Zahlung von € 1.056 erhoben. Mein Mandant sollte € 600,00 Schadenersatz und € 506,00 Anwaltskosten bezahlen.

Amtsgericht Nürtingen weist Waldorf Frommer Klage nach Abmahnung ab

Das Amtsgericht hat konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angewendet und die Klage abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht noch einen Vergleich von € 400,00 vorgeschlagen. Der – unschuldige! – Mandant sollte € 300,00 Schadenersatz als Täter bezahlen, obwohl er überhaupt nichts gemacht hatte. Außerdem sollte er die vollen Anwaltskosten bezahlen, die bei einem Gegenstandswert von € 1.000 (was rechtlich falsch ist, da ein Altfall vorlag) bei € 100,00 abgerundet lägen. Dieser Vergleichsvorschlag war vollkommen indiskutabel für Rechtsanwalt Hechler, der Gegenvorschlag der Kanzlei Waldorf Frommer auf Zahlung von € 650,00 (!) erst recht.

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH existiert nämlich keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung  auch andere Personen diesen Anschluss benutzen durften. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Amtsgericht konsequent umgesetzt. Wenn sich der Internetanschluss in einem Mehrpersonenhaushalt befinde, entspreche es vielmehr üblicher Lebenserfahrung, dass jeder Mitbewohner das Internet selbständig nutzen darf, ohne dass der Anschlussinhaber Art und Umfang der Nutzung bewusst kontrolliere. Mein Mandant hatte auch seiner sekundären Darlegungslast Genüge getan. Der von der Kanzlei Waldorf Frommer gestellte – unzulässige – Beweisantrag zur Vernehmung der Ehefrau und des Sohnes wurde zurückgewiesen.

Bemerkenswert ist, dass der Gegenstandswert auf € 600,00 festgelegt wurde, denn bei den miteingeklagten € 506,00 Anwaltskosten handelt es sich richtiger Weise um eine Nebenforderung. Die Berufungssumme von über € 600,00 wurde daher nicht erreicht. Leider hat das AG Nürtingen die Berufung auf Antrag von Waldorf Frommer gemäß § 511 Absatz 4 Nr. 1 3. Alt. ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Richtig verteidigen bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung

Das zeigt, wie wichtig eine richtige Verteidigung gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer von Anfang an ist. Wer sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt und einen Teilbetrag von € 150,00 bezahlt, hat fast die gesamten Forderungen der Rechteinhaber erfüllt und später kaum noch eine Chance auf Verteidigung.

In vielen Fällen haften Abgemahnte überhaupt nicht und müssen nichts bezahlen, schon gar nicht müssen sie dann die lebenslang gültige und sehr gefährliche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine Abgabe einer ungeschuldeten modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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