Waldorf Frommer Abmahnung - "Let's Be Cops - Die Party Bullen" - € 815

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Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt durch diese Münchner Kanzlei das angebliche Filesharing von Filmen wie „Let's Be Cops - Die Party Bullen“ und vielen anderen mit Abmahnungen verfolgen, in denen die Betroffenen zur Unterlassung des Verbreitens des Films in Internettauschbörsen aufgefordert werden. Ebenso werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Zahlung von € 815,00 gefordert. Bei dem Film geht es um zwei Freunde, die beschließen, sich als Polizisten zu verkleiden und mehr Ärger bekommen als sie ahnen konnten.

Diese Abmahnungen sind oft nicht rechtens, da der Anschlussinhaber nicht immer für Dritte verantwortlich ist.

Was wird von den Betroffenen bei einer Waldorf Frommer Abmahnung verlangt?

Das Tauschen bzw. Herunterladen oder Anbieten des Films „Let's Be Cops - Die Party Bullen“ in Internettauschbörsen wie bittorrent oder Streamingportalen wie popcorn time ist illegal.

Den Abgemahnten wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer vorgeworfen, für die Urheberrechtsverletzung als Täter oder Störer verantwortlich zu sein. Die Ermittlungsfirma ipoque GmbH kann rechtssicher belegen, dass der Film tatsächlich über den Anschluss angeboten wurde. Dies kann ein Gutachter vor Gericht bestätigen. Im Falle eines vergeblichen Bestreitens muss der Abgemahnte vor Gericht ca. € 6.000 für den Gutachter bezahlen.

Aufgrund des Anbietens des Films „Let's Be Cops - Die Party Bullen“ stehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche im Raum.

Täter und Störer schulden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Jedoch muss der Störer den Schadenersatz von € 600,00 nicht bezahlen, sondern nur die € 215,00. Der Täter muss € 815,00 bezahlen.

Man liest oft, diese Beträge wären überhöht. Allerdings haben Waldorf Frommer mit diesen Beträgen vor Gericht meist keine Probleme, falls die Abmahnung rechtens war.

Oft muss der Abgemahnte keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

Viele Abmahnte haften gerade nicht als Täter oder Störer. Auch wenn man nach Durchlesen der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Let's Be Cops - Die Party Bullen“ meinen könnte, man hätte als Anschlussinhaber keine Chance und hafte immer, so ist dies falsch.

Der Anschlussinhaber haftet selbstverständlich, wenn er selbst der Täter war. Jedoch auch dann geben meine Mandanten meist nur eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und verweigern die Zahlung, da diese Abmahnung oft als Betrug oder Abzocke empfunden wird.

Haben Kinder, Partner, Gäste, Familienmitglieder, Mieter oder andere den Film angeboten, so kann die Haftung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber keine Pflichtverletzungen begangen hat. Z. B. hat der Bundesgerichtshof klar geurteilt, dass man bei einem Erstverstoß ohne Hinweise auf Filesharingaktivitäten keinen Grund hat, volljährige Kinder zu belehren oder zu überwachen. In diesen Fällen haftet der Anschlussinhaber daher überhaupt nicht.

Machen Sie keine Experimente - Fragen Sie immer einen Spezialanwalt um Rat

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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