Waldorf Frommer Abmahnung | Mad Max: Fury Road | Nicht unterschreiben – nicht bezahlen

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Man fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Ihnen? Kaum in den Kinos, ist der vierte Teil der Endzeitreihe Mad Max bereits in Internettauschbörsen zu finden. Abmahnungen von Waldorf Frommer lassen nach Nutzung einer Internettauschbörse oder eines Streamingportals wie z. B. Popcorn Time nicht lange auf sich warten.

Waldorf Frommer Abmahnung nicht grundlos

Wer eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhält, muss davon ausgehen, dass tatsächlich jemand Filme wie Mad Max Fury Road über ein Filesharing-System im Internet angeboten hat. Die Münchner Anwälte gehen bei derartigen Abmahnungen jedoch oft falsch davon aus, dass der Abgemahnte als Täter oder Störer verantwortlich ist. In vielen Fällen kann der Inhaber des Internetanschlusses nichts dafür, dass jemand Filme wie Mad Max Fury Road angeboten hat. Es ist immer erforderlich, dass der Abgemahnte Pflichten bezüglich des Täters verletzt hat. Nur dann haftet er und nur dann kommt eventuell eine modifizierte Unterlassungserklärung zum Zuge.

Welche Verteidigung ist sinnvoll?

Das deutsche Recht geht davon aus bzw. vermutet zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst derjenige war, der den Film Mad Max Fury Road im Internet angeboten hat.

Diese Vermutung lässt sich sehr schnell dadurch entkräften, dass man den Waldorf Frommer Rechtsanwälten mitteilt, dass auch andere Personen den betroffenen Internetanschluss nutzen. Denn dann ist die Tätervermutung beseitigt.

Was gerade nicht hilft, sind Aussagen wie „niemand hat das gemacht“ oder „meine Kinder machen so was nicht“. Denn dann besteht nach wie vor die Tätervermutung des Anschlussinhabers.

Als Abgemahnten muss man gerade darlegen, wer als Täter des Uploads von Mad Max Fury Road in Frage kommt und nicht, wer nicht Täter gewesen sein kann. Sofern niemand anders als der Abgemahnte als Täter in Betracht kommt, dann greift die Tätervermutung zu seinem Nachteil. Eine Verteidigung mit den Argumenten „niemand hat das gemacht“ ist sinnlos und hat keine Aussicht auf Erfolg (Landgericht Köln, Beschluss vom 25.02.2015 - Az. 14 T 20/14).

Muss man immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Bloß nicht! Eine modifizierte Unterlassungserklärung müssen nur Täter oder Störer abgeben. Sobald z. B. volljährige Kinder als Täter in Frage kommen, muss der Abgemahnte keine modifizierte Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer abgeben. Das gilt in allen Fällen, in denen der Abgemahnte keine Pflichten verletzt hat.

Hinsichtlich des optimalen Vorgehens ist daher die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt unbedingt empfehlenswert.

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Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filmen wie z. B. Max Max Fury Road erhalten haben, gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

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