Waldorf Frommer-Abmahnung – Mädelsabend – € 815 – so sollten Sie reagieren

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten, weil über Ihren Internetanschluss der Kinofilm „Mädelsabend“ des Rechteinhabers Universum Film GmbH illegal mit einer Tauschbörsensoftware (Filesharing) angeboten wurde? Sie sollen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben und € 815,00 bezahlen. Diese Anschuldigungen sind oft nicht zutreffend, da der Internetanschlussinhaber in vielen Fällen für diese Tat, selbst wenn sie stattgefunden hat, überhaupt nicht verantwortlich ist.

Abmahnung Waldorf Frommer – Kein Betrug, aber oft haftet der Anschlussinhaber nicht

Der Bundesgerichtshof hat in 3 Urteilen, zuletzt in der Bear Share-Entscheidung aus dem Jahre 2014, klargestellt, dass die Haftung des Anschlussinhabers vollständig entfällt, wenn enge Angehörige für den Upload von Filmen wie „Mädelsabend“ verantwortlich sind.

Es ist bereits ausreichend, dass volljährige oder minderjährige Kinder bzw. der Partner den Anschluss mitnutzen. Der betroffene Internetanschlussinhaber hat seine Überwachungspflichten bereits dann erfüllt, wenn er den Kindern die Nutzung von Tauschbörsensoftware verboten und danach gefragt hat, wer der Täter war. Kommt keine Antwort von den Kindern, so haftet er trotzdem nicht, da die Täter- und Störervermutung entkräftet sind. Bei volljährigen Kindern und einem Ehepartner trifft den Abgemahnten überhaupt keine Schuld, da er bezüglich derer überhaupt keine Pflichten hat.

Achtung – Finger weg von der modifizierten Unterlassungserklärung

Sofern der Abgemahnte also nicht haftet, sollte er weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch keine € 150,00 (wie oft falsch geraten wird) an Waldorf Frommer wegen der Abmahnung bezahlen.

Jede Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag. Sollte in Zukunft ein erneuter Upload stattfinden, werden Strafen von € 5.000,00 fällig.

Bei unschuldigen Abgemahnten gilt: Keine Zahlung leisten, insbesondere keine € 150,00, denn jede Zahlung ist ein Schuldeingeständnis.

Was tun bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und erläutert Ihnen gerne in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch, ob Sie als Abgemahnter überhaupt verpflichtet sind, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die € 815,00 zu bezahlen.
Sie erreichen mich unter Telefon 07171 – 18 68 66 von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Besuchen Sie auch meine Internetseite, dort finden Sie Beauftragungsformulare.

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

  • Langjährige Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen.
  • Seriöse Beratung und faire Preise.
  • Bundesweite Hilfe.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema