Waldorf Frommer-Abmahnung - Maze Runner-Film - € 815 - Was tun?

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Sie haben eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des angeblichen Anbietens des Filmes Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth erhalten? Sie sollen € 815 bezahlen und einen lebenslangen Unterlassungsvertrag unterschreiben? Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht und beides ist nicht notwendig.

Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke

Diese Schreiben von Waldorf Frommer sind weder Betrug noch Abzocke und nennen sich Abmahnungen. Sie sollen ein gerichtliches Verfahren verhindern bzw. dem Abgemahnten eine Möglichkeit geben, die geltend gemachten Forderungen durch Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung zu erfüllen und die Schadenersatzansprüche durch Zahlung der € 815 anzuerkennen. Auftraggeber dieser Abmahnungen ist die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH., Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung muss der Abgemahnte nur abgeben, wenn die Ansprüche rechtens und begründet sind. In vielen Fällen sind die Abmahnungen jedoch nicht rechtens, da der Anschlussinhaber überhaupt nicht für das angebliche Anbieten des Films Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth verantwortlich ist.

Modifizierte Unterlassungserklärung = lebenslang gültiger Vertrag mit hohem Risiko

Das deutsche Recht vermutet bei einer solchen Urheberrechtsverletzung, dass der Anschlussinhaber als Täter (Verletzung selbst begangen) oder Störer (Haftung für andere wegen Pflichtverletzung) haftet.

In vielen Fällen entfällt jedoch die Haftung des Abgemahnten komplett, weil andere den Film Maze Runner angeboten haben und dem Anschlussinhaber gerade keine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. In solchen Fällen sollten Sie sich hüten, einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag zu unterschreiben, der auch in modifizierter Form lebenslang gilt und Sie durch Verstöße finanziell ruinieren kann.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat seit 2008, dem Beginn der Abmahnwellen, tausende Waldorf Frommer-Abmahnungen bearbeitet und hält es für unverantwortlich, wie Anwälte und Verbraucherzentralen den Abmahnopfern geradezu gebetsmühlenartig eine modifizierte Unterlassungserklärung unterjubeln wollen. Dies oft, ohne de Abmahnten die rechtlichen Konsequenzen (= Erfüllung des Unterlassungsanspruchs) und das finanzielle Risiko eines Verstoßes darzulegen. Überlegen Sie: Warum sollen Sie die Unterlassungsansprüche durch Unterschrift eines Vertrages erfüllen, wenn Sie nichts getan haben?

Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung, die angeblich alles besser macht: Die von Waldorf Frommer mitgeschickte Unterlassungserklärung kann bezüglich dem Schuldeingeständnis und der Zahlungsverpflichtung überhaupt nicht modifiziert werden. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass keine Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis darstellt.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung macht nur dann Sinn, wenn der Abgemahnte tatsächlich als Täter oder Störer haftet.

Sie haben nichts getan? Finger weg von der modifizierten Unterlassungserklärung

Es gilt im deutschen Recht ein Grundsatz: Wer weder als Täter noch als Störer für das Anbieten des Films Maze Runner verantwortlich ist, muss keinen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben. Nichts anderes ist die modifizierte Unterlassungserklärung nämlich.

Haben Kinder, Partner, Gäste, Familienmitglieder, Mieter oder andere den Film angeboten, so kann die Haftung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber keine Pflichtverletzungen begangen hat. Dann gilt: Keine (modifizierte) Unterlassungserklärung und keine Zahlung an Waldorf Frommer.

Machen Sie keine Experimente – fragen Sie immer einen Spezialanwalt um Rat

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt. Sollten Sie haften, so erstellt er für Sie gerne eine modifizierte Unterlassungserklärung und weist auf Wunsch die Zahlungsforderungen zurück.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 18 68 66 täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

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