Waldorf-Frommer-Abmahnung - € 815 - Nightcrawler - Tele München Fernseh GmbH - was tun?

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Es sind erneut Waldorf-Frommer-Abmahnungen in Umlauf. Diesmal geht es um Filme wie „Nightcrawler“ der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Diese hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, die Inhaber von Internetanschlüssen, über deren Anschluss der Film „Nightcrawler“ angeboten wurde, abzumahnen. Im Rahmen dieser Abmahnungen werden die Betroffenen aufgefordert, € 815,00 an Anwaltskosten, Schadenersatz u. a. zu bezahlen und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag zu unterzeichnen.

Sie haben nichts getan? Finger weg von der modifizierten Unterlassungserklärung!

Im Internet liest man im Zusammenhang mit Abmahnungen von Waldorf Frommer wiederholt von der sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die man auf jeden Fall abgeben sollte – glaubt man den unzähligen Ratschlägen. Hierbei wird meist nicht erwähnt, dass auch die modifizierte Unterlassungserklärung einen lebenslang bindenden Unterlassungsvertrag darstellt, der die Hauptforderung von Waldorf Frommer – den Unterlassungsanspruch – vollständig erfüllt.

Es gibt mittlerweile 3 richtungsweisende Urteile des Bundesgerichtshofs im Bereich Filesharing. Hiernach haftet der Anschlussinhaber in vielen Konstellationen überhaupt nicht mehr für das Filesharing, das durch andere in seinem Haushalt verursacht wurde (z. B. Partner, Kinder, Gäste, Mieter u. a.).

Praxistipp: Immer dann, wenn der Abgemahnte nicht selbst der Täter war, sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob Sie als Abgemahnter überhaupt eine „modifizierte Unterlassungserklärung“, wie sie oft irrtümlich geraten wird, abgeben müssen. Die modifizierte Unterlassungserklärung kann Sie in Zukunft nämlich finanziell ruinieren.

Was Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung tun sollten

Lassen Sie daher unbedingt anwaltlich prüfen, ob Sie haften, d. h. ob Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und/oder eine Zahlung an Waldorf Frommer leisten müssen. Der Empfänger einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Nightcrawler“ oder anderer Filme haftet nur dann, wenn er Täter oder Störer (= Haftung für andere aufgrund einer Pflichtverletzung) war. Sobald andere Personen den Internetanschluss mitnutzen, können sowohl die Täterhaftungsvermutung als auch eine Störerhaftung entfallen.

Auch wenn Sie meinen, unschuldig zu sein, sollten Sie zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen auf die Abmahnung reagieren. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie überhaupt haften bzw. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Kostenlose Erstberatung auch am Wochenende

Sie können mich telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich (auch am Wochenende) von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch am Wochenende) erreichen oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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