Waldorf Frommer Abmahnung | Person of Interest (Serie) | Bundesweite Hilfe!  

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Person of Interest – Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Warner Bros. Entertainment GmbH

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des angeblichen illegalen Anbietens einer oder mehrerer Folgen der Serie „Person of Interest“ in einer Internettauschbörse erhalten und wissen nicht, warum? Sie können davon ausgehen, dass tatsächlich jemand die Serie über Ihren Internetanschluss angeboten hat. Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob man Sie als Anschlussinhaber überhaupt hierfür haftbar machen kann. Der Bundesgerichtshof hat bereits 6 Entscheidungen hierzu gefällt und festgestellt, dass man unter bestimmten Umständen überhaupt nicht haftet. Lesen Sie hier, was man tun kann.

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen einer Serienfolge?

Die Münchner Kanzlei vertritt viele Rechteinhaber von Filmen oder TV-Serien wie „Person of Interest“ bei der Verfolgung des illegalen Anbietens dieser Werke in Internettauschbörsen. Dieses Anbieten, das in den Briefen genannt wird, findet bereits ab dem Downloadvorgang automatisch statt. Keine Rolle spielt, ob der Abgemahnte, falls er der Täter war, dies wusste oder wollte. War der Abgemahnte der Täter, sind sämtliche Forderungen in der Abmahnung berechtigt, nämlich eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung sowie die geforderten Schadenersatzbeträge von z. B. € 1.090,00 bei 3 Episoden von „Person of Interest“.

Wer kann sich wehren gegen die Forderungen?

War der Abgemahnte nicht der Täter, sondern jemand anders (z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besucher usw.), kommt allenfalls eine sog. Störerhaftung in Frage. Der Störer haftet auf Unterlassung und auf Bezahlung der Anwaltskosten. Der große Schadenersatzbetrag entfällt beim Störer.

Ist der Abgemahnte mangels Pflichtverletzungen überhaupt nicht für das illegale Angebot der Serie „Person of Interest“ verantwortlich, so entfällt seine Haftung komplett. Er muss dann weder die lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben (auch nicht in modifizierte Form), noch etwas bezahlen.

Zentrale Aufgabe eines spezialisierten Anwalts für Filesharingrecht ist die Klärung der Frage, ob der Abgemahnte als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haftet. In vielen Fallkonstellationen, die ich täglich in meiner Kanzlei bearbeite, entfällt die komplette Haftung, weil z. B. eines der volljährigen Kinder die Serie „Person of Interest“ angeboten haben. Dann muss der Familienvater keine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben und nichts bezahlen. Vielmehr weise ich dann sämtliche Ansprüche der Waldorf Frommer Abmahnung zurück.

Was ich für Sie tun kann

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen der Serie „Person of Interest“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Batman: The Dark Knight Rises“.


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