Waldorf Frommer Abmahnung - Sturz der Titanen – Ken Follett ebook

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Im Auftrag der Bastei Lübbe AG verschicken die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer derzeit Abmahnungen wegen des illegalen Uploads des ebooks „Sturz der Titanen" von Ken Follett. Neben Schadensersatz von € 520,00 wird in dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert. Dabei wird dem Adressaten des Schreibens vorgeworfen das ebook „Sturz der Titanen" unerlaubterweise zum Download in einem Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten zu haben. 

Finger weg von der „modifizierten Unterlassungserklärung“ und Teilzahlungen

Eine Unterlassungserklärung ist nicht widerruflich, bindet Sie lebenslänglich und löst bei jedem Verstoß Vertragsstrafen ab € 5000,00 aus. Hüten Sie sich vor anwaltlicher Falschberatung. Nur wer den Upload von „Sturz der Titanen" als Täter oder Störer zu verantworten hat, sollte auch eine geänderte Unterlassungserklärung abgeben. 

Ebenso sollten Sie keine Teilzahlungen an Waldorf Frommer veranlassen. Nach Rechtsprechung des BGH stellen diese ein Schuldeingeständnis dar - weitere Forderungen sind nach Überweisung der oft angeratenen € 150,00  mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

3 gute Gründe gegen die Unterlassungserklärung

  • Lebenslanges Risiko von Vertragsstrafen ab € 5.000,00 pro Verstoß
  • Optimale Verteidigungschancen bei einer Kostenklage
  • Geldforderungen sind nicht erledigt

Ich kenne das ebook „Sturz der Titanen" überhaupt nicht

Die für Waldorf tätige ipoque-GmbH kann den Upload anhand der ermittelten IP-Adresse belegen. Abgemahnte, denen Filesharing von „Sturz der Titanen" zur Last gelegt wird, haben oft noch nie zuvor von dem ebook gehört. Was viele nicht wissen: Bei Filesharing in Online-Tauschbörsen droht stets die Gefahr, dass bereits heruntergeladene Dateien anderen Nutzern zum Download angeboten werden, ohne dass der Anschlussinhaber die bemerkt. Es handelt sich bei der Abmahnung von Waldorf Frommer also nicht um Betrug. 

Ein Spezialanwalt kann oft sämtliche Forderungen zurückweisen

Legen Sie Ihren Fall in die Hände eines Spezialanwalts, der sie interessengerecht berät. Insbesondere wenn nur eine Störerhaftung für den Upload von „Sturz der Titanen" durch Dritte in Betracht kommt, ist eine Prüfung des Sachverhalts unerlässlich. Der Anschlussinhaber haftet dann nur, wenn er Belehrungs-, Aufklärungs- oder Hinweispflichten verletzt hat. In Fällen, in denen die Rechtsprechung die Existenz derartiger Pflichten verneint, haftet der Abgemahnte also überhaupt nicht. 

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen 5 Jahren bundesweit über 6.000 Abgemahnte von Waldorf Frommer vertreten. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir Ihre Optionen für eine außergerichtliche Einigung. Wir verteidigen Sie zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.


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