Waldorf-Frommer-Abmahnung zu „The Hateful 8“ über € 915,00 – bundesweite Hilfe!

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Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „The Hateful 8“ erhalten? Hier finden Sie Hilfe und eine kostenlose Erstberatung.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Universum Film GmbH von dem Abgemahnten, zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in einer Gesamthöhe von € 915,00.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen dem abgemahnten Anschlussinhaber vor, den Film „The Hateful 8“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und auf diese Weise widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Verteilung von Filmen in Internettauschbörsen ist tatsächlich rechtswidrig und in Deutschland bei Strafe verboten. Der Upload der Datei stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar. Mit dieser sog. Abmahnung soll das Verteilen des Films sofort eingestellt und sichergestellt werden, dass es in Zukunft nicht erneut vorkommt. Dieses Unterlassungsversprechen soll durch eine strafgesicherte Unterlassungserklärung ernsthaft gemacht werden. Daneben sollen Betroffene € 915,00 bezahlen, um sämtliche Schäden des bisherigen Anbietens des Films und der Waldorf-Frommer-Abmahnung abzugelten.

Soll ich eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben?

Das sollten Sie nur dann, wenn Sie tatsächlich als Täter oder Störer haften. Allerdings empfehle ich, die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, sondern sich zunächst kostenlos anwaltlich beraten zu lassen. Sofern Sie der Täter sind, können Sie allerdings die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer bezüglich des Films „The Hateful 8“ verwenden. Denn in diesem Fall kann Ihnen ohnehin kein Anwalt helfen und Sie müssen die Forderungen von Waldorf Frommer erfüllen.

Sofern Sie allerdings überhaupt nicht verantwortlich sind für das Angebot des Films, sollten Sie weder eine „modifizierte“, noch überhaupt irgendeine Unterlassungserklärung abgeben. Denn wer weder als Täter noch als Störer haftet, der kann sämtliche Forderungen zurückweisen.

Wer haftet überhaupt nicht?

Zunächst haftet ein sog. Störer, der nicht selbst der Täter war, nur teilweise. Der Störer schuldet keinen Schadensersatz, sondern nur Unterlassung. Als „Störer“ muss man die geforderten Schadensersatzbeträge von € 600,00 nicht bezahlen. Der Störer kann allerdings auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden.

Ob und in welchem Umfang der Anschlussinhaber für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haftet, hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat bereits sechs Mal zum Filesharing entschieden und ausgeurteilt, dass z. B. Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder haften. Unter bestimmten Umständen gilt dies auch für minderjährige Kinder oder in anderen Konstellationen.

Die beste Verteidigung gegen eine Abmahnung besteht darin, alle Ansprüche aus der Abmahnung mit Begründung zurückzuweisen. Das ist immer dann möglich, wenn der Anschlussinhaber sich entlasten und die sekundäre Darlegungslast erfüllt werden kann. Sofern die Ansprüche nicht bestehen, sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch Zahlungsansprüche müssen dann nicht erfüllt werden.

Handeln Sie auf jeden Fall – Was ich für Sie tun kann

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „The Hateful 8“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (siehe angegebene Telefonnummer). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „The Hateful 8“.


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