Waldorf Frommer Abmahnung | The Originals (Serie) | € 519,50-Forderungen sind oft unberechtigt

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung mit dem Vorwurf des illegalen Anbietens einer oder mehrerer Folgen der US-Serie „The Originals” erhalten? Der Auftraggeber der Münchner Anwälte, die Warner Bros. Entertainment GmbH, fordert von den Betroffenen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, eine Vertragsstrafe bei einem erneuten Anbieten der Serie zu bezahlen. Zudem sollen die Abgemahnten für das Anbieten einer Folge einen Schadensersatz von insgesamt € 519,00 (1 Folge, bei mehr Folgen erhöht sich der Betrag) bezahlen.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Waldorf Frommer Abmahnungen bearbeitet und hilft bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Was tun nach einer solchen Abmahnung?

Eine Waldorf Frommer Abmahnung darf man nicht ignorieren. Wie man bereits im Schreiben sieht, gehen die Anwälte davon aus, dass die Betroffenen als Täter oder Störer für den Upload einer Folge der Serie „The Originals” verantwortlich sind. Dies stimmt in vielen Fällen jedoch überhaupt nicht.

Daher sollte man unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob man überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben muss. Leider findet man im Internet – sogar von Anwälten – falsche Anleitungen zu diesem Thema. Es scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben, dass bei einer fehlenden Täter- und Störerhaftung gerade keine Unterlassungserklärung geschuldet ist.

Sobald andere Personen wie Partner, Freund, Kind, Gäste oder andere den Internetanschluss mitnutzen, so ist die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers entkräftet und die Chancen auf eine Ablehnung aller Forderungen zu prüfen.

Eine Verteidigung á la „Niemand hat etwas heruntergeladen” bringt rein gar nichts, da die Ermittlungen von Waldorf Frommer gerichtsfest sind.

Letztlich kommt es jedoch immer auf den konkreten Einzelfall an, ob eine Haftung des Anschlussinhabers zu bejahen ist oder nicht, sodass in jedem Fall ein spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden sollte

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Modifiziert bedeutet abgeändert. Haftet man als Täter oder Störer, muss/kann man die der Waldorf Frommer Abmahnung beigefügte Erklärung nicht mehr abändern.

Haftet man dagegen nicht, so sollte der Anschlussinhaber keinesfalls eine solche Erklärung, egal in welcher Form, abgeben. Viele, gerade auch nicht auf Filesharing-Recht spezialisierte Anwälte raten oft vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, ohne dass eine Verpflichtung hierzu besteht. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben, da die Erklärung einen lebenslang gültigen Vertrag darstellt. Bei einem Verstoß dagegen können Vertragsstrafen ab € 5.000,00 fällig werden.

Kostenlose bundesweite Erstberatung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, wie Ihre Chancen bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Originals” stehen, insbesondere wie hoch das Klagerisiko tatsächlich ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man etwas bezahlen muss.

Ziel meiner Verteidigung ist – wenn in Ihrem Fall möglich – die Abwehr sämtlicher Forderungen.

Gerne können Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „The Originals” meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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