Waldorf Frommer Abmahnung - Unterlassungserklärung und € 815

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen des illegalen Filesharings eines Films erhalten und sollen Schadensersatz von € 815 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?

Die Waldorf Frommer Anwälte haben ein Unternehmen mit der Ermittlung der IP-Adressen, die beim illegalen Anbieten von Filmen in Internettauschbörsen mitgeschickt werden, beauftragt. Hierbei werden die Internetanschlussinhaber zuverlässig ermittelt. Abgemahnte können davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film im Internet – wenn auch vielleicht unwissentlich beim Herunterladen – angeboten hat.

Wer haftet für das illegale Filesharing von Filmen?

Der abgemahnte Anschlussinhaber haftet natürlich dann, wenn er selbst den Film in einer Tauschbörsensoftware verbreitet hat. Für andere haftet er nur dann, wenn er Belehrungspflichten verletzt hat. Zu prüfen ist, ob der Anschlussinhaber überhaupt Pflichten verletzt hat. Gegenüber vielen Personen hat man überhaupt keine Pflichten (z. B. volljährige Kinder oder Ehegatte). In diesen Fällen ist der Anschlussinhaber auch nicht verpflichtet, nachzuforschen, wer der Täter war. Dann haftet überhaupt niemand.

Die optimale Verteidigung bei einer Filesharing-Abmahnung

Wer nichts getan hat, muss keinen lebenslang bindenden Unterlassungsvertrag abschließen – nichts anderes ist nämlich die Unterlassungserklärung. Dieser kann immerhin pro Verstoß Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen.

Beispiel einer schlechten Verteidigung:

  • Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und
  • € 150 an Waldorf Frommer bezahlen.

Eine optimale Verteidigung (wenn der Anschlussinhaber nichts getan hat):

  • Keine Unterlassungserklärung,
  • keine Zahlung.

Was bietet die Anwaltskanzlei Hechler im Falle der Abmahnung?

Mit einer Erfahrung von über 17.000 Filesharing-Abmahnungen kann Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Sie optimal vertreten. Gerne prüft er in einer kostenlosen Erstberatung, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Wir bieten Ihnen:

  • Außergerichtliche Verteidigung zum fairen Pauschalbetrag
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Kostenlose Ersteinschätzung

Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach an unter Telefon 07171 – 1868 66 oder kontaktieren Sie uns unter www.abmahnungs-abwehr.de. Wir melden uns sofort bei Ihnen.


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